Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen. Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: OULP290518
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-31 📅
Datum des Beginns: 2018-10-29 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 102-233249
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCQYKZ4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Der Projektsteuerer soll die Gesamtkoordination des Planungsprozesses gewährleisten. Folgender Leistungsumfang ist zusammenfassend zu erbringen:
— Beratung, Begleitung und Kooridnierung des Auftraggebers,
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Planungsprozesses für die Ortsumgehungen Luhdorf und Pattensen inkl. der beauftragten und noch zu beauftragenden Gutachter,
— Einbindung und Koordinierung der Träger öffentlicher Belange,
— Einbindung und Koordinierung der Flurbereinigungsbehörde,
— Einbindung und Koordinierung Rechtsanwalt (rechtliche Beratung zum Planfeststellungsverfahren),
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Förderverfahrens,
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Vorhabenträgers und der Stadt Winsen (Luhe),
— Vorbereitung und Durchführung von Bürger- und Eigentümerinformationen im Zusammenhang mit dem Planungsprozess,
— Vorbereitung des Grunderwerbs,
— Beratung und Begleitung der Vergabeverfahren für weitere erforderliche Planungsleistungen/Gutachterleistungen,
— Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde und den Planungsbeüros,
— Abarbeitung von Auflagen und Einwendungen des Planfeststellungsbeschlusses,
— Zusammenstellung und Einreichung sowie Prozessbegleitung des Raumordnungsverfahrens.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Harburg
Rathausstraße 60
21423 Winsen (Luhe)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufs- oder Handelsregisterauszug, welcher bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Abgabe des ersten Angebotes ist die unterzeichnete Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz einzureichen (Anlage 15).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignung der Bewerber wird an der Gesamtpunktzahl der Bewertungspunkte im Teilnahmewettbewerb bemessen. Maximal können die Bewerber 15 Bewertungspunkte erreichen. Gehen mehr als 5 wertbare Teilnahmeanträge ein, entscheidet bei Punktgleichheit das Losverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung der Bewerber wird an der Gesamtpunktzahl der Bewertungspunkte im Teilnahmewettbewerb bemessen. Maximal können die Bewerber 15 Bewertungspunkte erreichen. Gehen mehr als 5 wertbare Teilnahmeanträge ein, entscheidet bei Punktgleichheit das Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): I. Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1) Projektsteuerungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1) Personaleinsatzplan mit Darstellung d. Mitarbeiter und d. Aufgabengebiete unter namentlicher Nennung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2) Darstellung von Art und Umfang der angebotenen Projektsteuerungs- und Leitungsleistungen
1.3) Organigramm der Projektbearbeitung
1.4) Organisation und Qualitätskontrolle
1.5) Koordination der Planungsbeteiligten/Fachplaner
1.6) Umgang mit Störungen im Planungsablauf
1.7) Terminplan
2) Präsentationstermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1) Teampräsenz
2.2) Darstellung der Herangehensweise
2.3) Beantwortung von Fragen
Kostenkriterium: (Punkte Qualität x 10 000) / Angebotspreis brutto
Gewichtung der Kosten: Interpolar
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zur stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 I Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zur stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 I Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 102-233249 (2018-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Einbindung und Koordinierung Rechtsanwalt (rechtliche Beratung zum Panfeststellungsverfahren),
— Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde und den Planungsbüros,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Projektsteuerungskonzept
1.1 Personaleinsatzplan mit Darstellung d. Mitarbeiter und d. Aufgabengebiete unter namentlicher Nennung des Projektleiters
1.2. Darstellung von Art und Umfang der angebotenen Projektsteuerungs- und Leitungsleistungen
1.3. Organigramm der Projektbearbeitung
1.4. Organisation und Qualitätskontrolle
1.5. Koordination der Planungsbeteiligten/Fachplaner
1.6. Umgang mit Störungen im Planungsablauf
1.7. Terminplan
2. Präsentationstermin
2.1. Teampräsenz
2.2. Darstellung der Herangehensweise
2.3. Beantwortung von Fragen
Kostenkriterium (Name): (Punkte Qualität x 10 000)/Angebotspreis brutto
Kostenkriterium (Gewichtung): Interpolar
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-27 📅
Name: Arndt IDC GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Name: SSF Ingenieure AG
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 090-216557 (2019-05-07)