OSH – Olympia Schwimmhalle in München, Fassadenarbeiten

Stadtwerke München GmbH

Fassadenarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-03 Auftragsbekanntmachung
2019-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: SV-APE-180703-001
Kurze Beschreibung: Fassadenarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postleitzahl: 80287
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.swm.de 🌏
E-Mail: meier.stephanie@swm.de 📧
Telefon: +49 892361-4799 📞
Fax: +49 892361-704799 📠
URL der Dokumente: http://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-05 📅
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2020-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 127-288742
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung der Olympia-Schwimmhalle werden in einem Bauabschnitt und während laufenden Betriebes die Fassadenarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten finden in der Beckengeschoss- und Tribünengeschossebene statt.
Es müssen folgende Leistungen erbracht werden:
— Liefern und Montieren einer 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung aus Floatglas bzw. TVG incl. eines speziell entwickelten Adaptersystems, das auf eine bauseits sanierte Fassaden-Stahlkonstruktion aufgebracht werden muss. Die Fassade ist eine Umkehrfassade.
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Gesamtfläche der Fassade ca. 3 500 m
— Liefern und Montieren einer Taubenvergrämung an der außenliegenden Primär- und Sekundär-konstruktion in Form von Drahtleisten und Elektrosystemen, incl. Reinigen der Profile
Gesamtlänge der Profile ca. 3 200 m,
— Liefern und Montieren von senkrechtem Sonnenschutzelementen Gesamtfläche ca. 950 m
— Liefern und Einbauen von 23 Fassadentüren in 3 verschiedenen Ausführungsarten.
Beschreibung der Optionen:
Instandhaltung der zu errichtenden Anlagen während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: OSH – Olympia Schwimmhalle in München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer), soweit hierzu jeweils eine Verpflichtung besteht;
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
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Mindeststandards:
Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: 3 500 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
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(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen; Auftragssumme und Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung; besondere Anforderungen der erbrachten Leistung aus dem Denkmalschutz; der Versammlungsstättenverordnung; einer Bauausführung unter laufendem Betrieb.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke München GmbH, Einkauf Bau- und Ingenieurleistungen, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und Ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein. Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Stephanie Meier
Dokumente URL: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html 🌏
URL der Teilnahme: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html 🌏
URL der Dokumente: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angabe
Postort: keine Angabe
Quelle: OJS 2018/S 127-288742 (2018-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Fassadenarbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-145661
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 127-288742
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Liefern und Montieren einer Taubenvergrämung an der außenliegenden Primär- und Sekundärkonstruktion in Form von Drahtleisten und Elektrosystemen, incl. Reinigen der Profile
— Liefern und Montieren von senkrechtem Sonnenschutzelementen
Gesamtfläche ca. 950 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-24 📅
Name: Radeburger Fensterbau GmbH
Postanschrift: Weinböhlaer Straße 5
Postort: Radeburg
Postleitzahl: 01471
Land: Deutschland 🇩🇪
Meißen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 063-145661 (2019-03-26)