Oskar-von-Miller-Gymnasium und Maximiliansgymnasium, Generalinstandsetzung und Erweiterung; Kernbohrungen; Vergabenummer: H01156518

Landeshauptstadt München, Baureferat

Kernbohrungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-23 Auftragsbekanntmachung
2019-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kernbohrungen
Kurze Beschreibung: Kernbohrungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kernbohrungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Datum des Beginns: 2018-08-06 📅
Datum des Endes: 2022-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-178182
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise: 1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse; www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht; 2. Informationspflicht des Bieters Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Falls die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers kalkulationsrelevant sind, gilt Folgendes: Sollte das Angebot bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist per E-Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de mitzuteilen, sofern das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird, das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das neue Angebot vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot wird regelmäßig von der Wertung ausgeschlossen.Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll; 3. Abgabe der Angebote: Angebote sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ca. 100 St. Pilotbohrungen,
— ca. 1.600 cm Kernbohrung, Mauerwerk (MW), Durchmesser 10-50 mm,
— ca. 23.450 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 55-80 mm,
— ca. 3.950 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 81-114 mm,
— ca. 3.040 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 115-130 mm,
— ca. 33.460 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 140-160 mm,
— ca. 720 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 170-180 mm,
— ca. 6.680 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 200-220 mm,
— ca. 320 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 230-250 mm,
— ca. 400 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 280-300 mm,
— ca. 350 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 350 mm,
— ca. 350 cm Kernbohrung, MW, Durchmesser 400 mm,
— ca. 500 cm Kernbohrung, Stahlbeton (Stb), Durchmesser 10-50 mm,
— ca. 6.470 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 55-80 mm,
— ca. 1.280 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 81-114 mm,
— ca. 2.350 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 115-130 mm,
— ca. 12.990 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 140-160 mm,
— ca. 1.620 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 170-180 mm,
— ca. 3.570 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 200-220 mm,
— ca. 2.640 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 230-250 mm,
— ca. 250 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 280-300 mm,
— ca. 350 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 350 mm,
— ca. 300 cm Kernbohrung, Stb, Durchmesser 400 mm,
— ca. 10.000 cm
— ca. 25 m Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 50 cm,
— ca. 10 m Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 90 cm,
— ca. 400 cm Kernbohrung, Gewölbedecke (GWD), Durchmesser 50-144 mm,
— ca. 300 cm Kernbohrung, GWD, Durchmesser 115-160 mm,
— ca. 250 cm Kernbohrung, GWD, Durchmesser 200-220 mm,
— ca. 150 cm Kernbohrung, GWD, Durchmesser 230-250 mm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Oskar-von-Miller-Gymnasium
Siegfriedstraße 22
80803 München
Und
Maximiliansgymnasium
Karl-Theodor-Straße 9

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 ist erhältlich unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/bauleistungen.html und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 ist erhältlich unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/bauleistungen.html und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Das Formblatt 124 ist erhältlich unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/bauleistungen.html und liegt den Vergabeunterlagen bei.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
Internetadresse: www.muenchen.de 🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise:
1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse; www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht;
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2. Informationspflicht des Bieters
Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
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Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers kalkulationsrelevant sind, gilt Folgendes:
Sollte das Angebot bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Angebotsfrist per E-Mail an bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de mitzuteilen, sofern das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird, das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das neue Angebot vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen, das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot wird regelmäßig von der Wertung ausgeschlossen.Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll;
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3. Abgabe der Angebote:
Angebote sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer. VI.4.1 genannte Stelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postanschrift: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 080-178182 (2018-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 004-004583
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 080-178182
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: und

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Name: drilltec GmbH
Postort: Eggenfelden
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 004-004583 (2019-01-04)