Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Perspektive Wismar gGmbH
Postanschrift: Auf der Helling 14
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Anke Queisser
Telefon: +49 3841/2511082📞
E-Mail: aqueisser@wismar.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.perspektive-wismar.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17137553🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Hansestadt Wismar, Rechtsamt, Am Markt 1, 23966 Wismar
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hansestadt Wismar, Rechtsamt
Telefon: +49 3841/2511082📞
E-Mail: aqueisser@wismar.de📧
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
URL: www.wismar.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“OV 16/18 Los 5: Spezialtiefbau, Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstraße 14 in Wismar”
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Kurze Beschreibung:
“OV 16/2018, Los 5: Spezialtiefbau,
Ausführung Bohrpfahlwand, Tiefgründung und Dichtwand für den Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1016487.20 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar
Beschreibung der Beschaffung:
“— Baustelleneinrichtung,
— 61 St. Ortbetonpfähle, überschnitten, d=75 cm,
— 8,3 m Pfahlkopfbalken 31,5 m/0,75 m/0,35 m,
— 30 St. Verpressanker,
— 179 St....”
Beschreibung der Beschaffung
— Baustelleneinrichtung,
— 61 St. Ortbetonpfähle, überschnitten, d=75 cm,
— 8,3 m Pfahlkopfbalken 31,5 m/0,75 m/0,35 m,
— 30 St. Verpressanker,
— 179 St. Leichtprofil Spundwand,
— 77 St. Bohrpfähle L=15,0 m-41,0 m.
DM=60-90 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: STES-16-0055
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung auf Anforderung vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind zur Angebotseröffnung auf Anforderung vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-25
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-25
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 1, 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 154-352398 (2018-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: gGmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1152506.12 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 154-352398
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 16/18
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“Spezialtiefbau, Ersatzneubau eines Hortgebäudes mit Sportfeld, Dahlmannstraße 14 in Wismar”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berger Grundbautechnik GmbH
Postanschrift: Waldowallee 76/78
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1152506.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 241-549658 (2018-12-12)