OV 161-2018 Wärmeversorgung als Cotractoranlage für das Bauprojekt Holsteiner Chaussee in Hamburg-Eimsbüttel

f & w fördern und wohnen AöR

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme als Contractoranlage für das als öffentlich rechtliche Unterbringung (örU) zu errichtende Neubaugebiet „Holsteiner Chaussee“ in Hamburg-Eimsbüttel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang enthält die funktionale Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-16 Auftragsbekanntmachung
2018-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme als Contractoranlage für das als öffentlich rechtliche Unterbringung (örU) zu errichtende Neubaugebiet „Holsteiner Chaussee“ in Hamburg-Eimsbüttel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang enthält die funktionale Leistungsbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: f & w fördern und wohnen AöR
Postanschrift: Grüner Deich 17
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.foerdernundwohnen.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de 📧
Fax: +49 40428353511 📠
URL der Dokumente: http://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-164180
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 14.5.2018 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bieter haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen. 4. Bieter, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6. Elektro. übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Angeboten beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet. 7. Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 8. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen. 9. Durch die Stellung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wärmeversorgungsanlage als KWK-Anlage für 3 Wohngebäude mit einer beheizten Nutzfläche von ca. 10 000 m
Spitzenlastkessel Leistung > 500 kW; BHKW, therm. Leistung ca. 90 kW, elektr. Leistung ca. 50 kW.
Jahresheizwärmebedarf ca. 725 000 kWh/a.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption von 60 Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
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Die Vergabeunterlagen können unter dem Ziffer I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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PL1. Eigenerklärung zur Eignung gemäß (§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 3 Monate sein).
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PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Will ein Bieter bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und auch vom Nachunternehmer (NU) unterzeichnete Formblatt „Nachunternehmerleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vor.
Im Übrigen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben und Bedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- u. Sachschäden mind. 3 Mio. EUR und Vermögensschäden mind. 1,5 Mio. EUR).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Vergabeunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahren seine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungsmanagement
Internetadresse: www.foerdernundwohnen.de 🌏
Dokumente URL: http://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden.
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Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
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2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 14.5.2018 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bieter haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen.
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4. Bieter, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Elektro. übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Angeboten beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet.
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7. Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
8. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
9. Durch die Stellung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 074-164180 (2018-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 705562.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40428353335 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-359793
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 074-164180
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen. 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 14.5.2018 an die E-Mail-Adresse unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3) Angebote sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bieter haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen. 4) Bieter, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6) Elektro. übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Angeboten beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet. 7) Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 8) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen. 9) Durch die Stellung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Spitzenlastkessel Leistung > 500 kW; BHKW, therm. Leistung ca. 90 kW, elektr. Leistung ca. 50 kW. Jahresheizwärmebedarf ca. 725 000 kWh/a.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name: Enercity Contracting GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 705562.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.foerdernundwohnen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden.
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2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 14.5.2018 an die E-Mail-Adresse unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
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3) Angebote sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bieter haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen.
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4) Bieter, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) Elektro. übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von
Angeboten beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet.
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7) Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
8) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
9) Durch die Stellung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf Elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Quelle: OJS 2018/S 157-359793 (2018-08-14)