Die Fähigkeit „Zivile / militärische Eignungsfeststellung und Auswahl“ ist definiert als „Ein System aus Methodik und Ablauforganisation, um die Eignung von Personen für Ausbildung oder Verwendung zu beurteilen“. Derzeit besteht im Teilbereich der „(Psychometrischen) Testverfahren und Fragebögen“ innerhalb der Fähigkeit der „zivilen/militärischen Eignungsfeststellung und Auswahl“ eine Fähigkeitslücke im Bereich der Ausbildungs- und Verwendungseignung. Das Schließen der Fähigkeitslücke erfordert zunächst eine Analyse des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Forschung in Bezug auf die Eignungsdiagnostik bei den beiden Fachinhalten. Durch die zivil-militärisch gemeinsame Betrachtung des Personalkörpers ist es notwendig, die Methode so zu entwickeln, dass Erfolgsprognosen unabhängig von Statusgruppe und Laufbahn möglich sind. Für die unterschiedlichen Ausbildungen und Verwendungen unterscheiden sich die Anforderungen, so dass einerseits die jeweiligen Anforderungshöhen zu modellieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: Y/G2AX/IA201/I9042
Kurze Beschreibung:
Die Fähigkeit „Zivile / militärische Eignungsfeststellung und Auswahl“ ist definiert als „Ein System aus Methodik und Ablauforganisation, um die Eignung von Personen für Ausbildung oder Verwendung zu beurteilen“. Derzeit besteht im Teilbereich der „(Psychometrischen) Testverfahren und Fragebögen“ innerhalb der Fähigkeit der „zivilen/militärischen Eignungsfeststellung und Auswahl“ eine Fähigkeitslücke im Bereich der Ausbildungs- und Verwendungseignung. Das Schließen der Fähigkeitslücke erfordert zunächst eine Analyse des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Forschung in Bezug auf die Eignungsdiagnostik bei den beiden Fachinhalten. Durch die zivil-militärisch gemeinsame Betrachtung des Personalkörpers ist es notwendig, die Methode so zu entwickeln, dass Erfolgsprognosen unabhängig von Statusgruppe und Laufbahn möglich sind. Für die unterschiedlichen Ausbildungen und Verwendungen unterscheiden sich die Anforderungen, so dass einerseits die jeweiligen Anforderungshöhen zu modellieren.
Die Fähigkeit „Zivile / militärische Eignungsfeststellung und Auswahl“ ist definiert als „Ein System aus Methodik und Ablauforganisation, um die Eignung von Personen für Ausbildung oder Verwendung zu beurteilen“. Derzeit besteht im Teilbereich der „(Psychometrischen) Testverfahren und Fragebögen“ innerhalb der Fähigkeit der „zivilen/militärischen Eignungsfeststellung und Auswahl“ eine Fähigkeitslücke im Bereich der Ausbildungs- und Verwendungseignung. Das Schließen der Fähigkeitslücke erfordert zunächst eine Analyse des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Forschung in Bezug auf die Eignungsdiagnostik bei den beiden Fachinhalten. Durch die zivil-militärisch gemeinsame Betrachtung des Personalkörpers ist es notwendig, die Methode so zu entwickeln, dass Erfolgsprognosen unabhängig von Statusgruppe und Laufbahn möglich sind. Für die unterschiedlichen Ausbildungen und Verwendungen unterscheiden sich die Anforderungen, so dass einerseits die jeweiligen Anforderungshöhen zu modellieren.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Datum des Beginns: 2019-03-31 📅
Datum des Endes: 2021-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-361568
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Entwicklung eines Testverfahrens Projekt ZiviMil Eig / Auswahl
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe beigefügtes Dokument: Entwicklung eines Testverfahrens „Führungseignung“
Bezeichnung des Loses: Entwicklung eines Testverfahrens IT-Kompetenz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe beigefügte Dokument: Entwicklung eines Testverfahrens „IT-Kompetenz“
Bezeichnung des Loses: Entwicklung eines TestverfahrensInteressentest
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Siehe beigefügte Dokument: Entwicklung eines Testverfahrens „Interessentest“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-30 📅
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.