Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag

infra fürth verkehr gmbh

Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Kurze Beschreibung: Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: infra fürth verkehr gmbh
Postanschrift: Leyher Straße 69
Postleitzahl: 90763
Postort: Fürth
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtverkehr-fuerth.de/no_cache/startseite.html 🌏
E-Mail: holger.beck@infra-fuerth.de 📧
Telefon: +49 91197047540 📞
Fax: +49 91197046549 📠
URL der Dokumente: https://varonis.infra-fuerth.de/?linkid=KZi4zr6VWWXXXp3Wkz1floVUhz/0pzLi8IDODS6ncAGbVD1e1BvnQg 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-460692
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Jedem Interessenten wird angeboten, einen Vor-Ort-Termin mit unseren Herrn Dieregsweiler Telefon +4991197047800 zu vereinbaren, um sich die Örtlichkeiten anzusehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 5 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 500 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Jedem Interessenten wird angeboten, einen Vor-Ort-Termin mit unseren Herrn Dieregsweiler Telefon +4991197047800 zu vereinbaren, um sich die Örtlichkeiten anzusehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürth/Bayern

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärungen
Mit der Einreichung des Angebotes, erklärt der
Bieter, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, das er sich nicht in Liquidation befinden, das er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, das er im Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Bieter weiter, dass keine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
Terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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(4) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
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Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde, nicht älter als 3 Monate,
— Umsatz an Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf Werkstattleistungen in Höhe von mindestens 3,5 Mio. EUR jährlich.
Mindeststandards:
Umsatz an Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf Werkstattleistungen in Höhe von mindestens 3,5 Mio. EUR jährlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kundenliste mit nachprüfbaren Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre, sowie Kontaktdaten für Nachfragen; bezogen auf Werkstattleistungen für Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Beschäftigung von mindestens 2 Werkstattmeistern und drei KfZ-Mechatronikern ist durch den Bewerber schriftlich nachzuweisen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nachweis über eine bestehende Vertragspartnerschaft mit mindestens einem der Bushersteller Mercedes, Solaris oder MAN.
Nachweise
Auszug aus Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister.
Einen aktuellen Jahresabschluss
Nachweis über Eintrag in der Handwerksrolle.
Anwesenheit eines entsprechenden Meisters, Nachweis über Meisterprüfung.
Gültige Nachweise über die Qualifikationen des einzusetzenden Personals.
Gültiger Nachweis über eine Hochvolt-Befähigung für die Instandhaltung von Elektrofahrzeugen.
Gültiger Sachkundenachweis für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen.
Gültige Nachweise über eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015
Mindeststandards:
Nachweise
Nachweis über eine bestehende Vertragspartnerschaft mit mindestens einem der Bushersteller Mercedes, Solaris oder MAN.
Auszug aus Handelsregister bzw. Gewerbezentralregister.
Einen aktuellen Jahresabschluss
Nachweis über Eintrag in der Handwerksrolle.
Anwesenheit eines entsprechenden Meisters, Nachweis über Meisterprüfung.
Gültige Nachweise über die Qualifikationen des einzusetzenden Personals.
Gültiger Nachweis über eine Hochvolt-Befähigung für die Instandhaltung von Elektrofahrzeugen.
Gültiger Sachkundenachweis für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen.
Gültige Nachweise über eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Pächterin ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Vertragslaufzeit eine Kaution in Höhe von 2 Monatspachtbeträgen bei der Verpächterin zu hinterlegen. Es erfolgt keine Verzinsung der Kaution während der Vertragslaufzeit.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Pacht- und Rahmenwerkstattvertrag

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber; Daher keine Kriterien zur Begrenzung.
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Maximal acht Jahre
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Maximal acht Jahre
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: infra fürth gmbh
Dokumente URL: https://varonis.infra-fuerth.de/?linkid=KZi4zr6VWWXXXp3Wkz1floVUhz/0pzLi8IDODS6ncAGbVD1e1BvnQg 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91225
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Rügeobliegenheit gilt § 160 ff. GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 202-460692 (2018-10-17)