Paketdienstleistungen LZN (HMÜ)

Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb –, Außenstelle Hannover

Für das Team „Logistik" des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) soll eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-10-25 Ergänzende Angaben
2019-01-24 Ergänzende Angaben
2019-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Fernmeldedienste
Referenznummer: 0003-PDL/2018-03.25
Kurze Beschreibung:
Für das Team „Logistik" des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) soll eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Post- und Kurierdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb –, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYFFZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYFFZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416558
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 900 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.1.2019. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die Laufzeit beträgt zunächst 24 Monaten und kann optional zweimal einseitig durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten verlängert werden.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung nach Ablauf von 4 Jahren.
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Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Logistik Zentrum Niedersachsen Gimter Str. 26 34346 Hann. Münden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil") gem. Ziffer 1.15 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Der beigefügte Entwurf ist vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten, sowie bei Inanspruchnahme von den wesentlichen Subunternehmern zu unterschreiben und zusammen mit dem Angebot des Bieters vorzulegen Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung Urkalkulation Organigramm Konzeptdarstellung zum Störungsmanagement Konzeptdarstellung zur Qualitätssicherung ggf. Darstellungen zum CO2-neutralen Versand.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYFFZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
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Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYFFZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...],
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 184-416558 (2018-09-21)
Ergänzende Angaben (2018-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Team „Logistik“ des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) soll eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmen-vereinbarung soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 208-475699
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 184-416558
ABl. S-Ausgabe: 208
Quelle: OJS 2018/S 208-475699 (2018-10-25)
Ergänzende Angaben (2019-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Team „Logistik“ des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) soll eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmen-vereinbarung soll mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 019-041603
ABl. S-Ausgabe: 19
Quelle: OJS 2019/S 019-041603 (2019-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Team „Logistik“ des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sollte eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmenvereinbarung sollte mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
Fax: +49 51189848199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 052-119994
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Team „Logistikô des Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sollte eine Rahmenvereinbarung über den Paketversand vergeben werden. Der Auftrag umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von adressierten Paketen im Gewichtsbereich bis 30 kg (Einzelgewicht). Die Rahmenvereinbarung sollte mit einem Unternehmen geschlossen werden (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Vertragsbeginn sollte der 1.1.2019 sein. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die Laufzeit beträgt zunächst 24 Monaten und kann optional zweimal einseitig durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten verlängert werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Logistik Zentrum Niedersachsen
Gimter Str. 26
34346 Hann. Münden

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Name: DHL Paket GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYKSX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2019/S 052-119994 (2019-03-11)
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