Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, diesich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter diejenigen Bieter unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden.
Aus dem Kreis der Angebote, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 5 bis 7 Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 5 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 7 Bieter, die mehr Punkte haben als andere Bieter - gleicher Punktwert nach Auswertung -, wird die Vergabestelle alle Bieter, die punktgleich auf dem fünften Platz liegen, zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 5 Bietern fort.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
(1) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (1) dieser Bekanntmachung:
> 40 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 5P,
> 35 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 4P,
> 30 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 3P,
> 25 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2P,
> 20 Mio. EUR durchschnittlicher Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1P.
(2) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (2) dieser Bekanntmachung:
> 350 festangestellte Mitarbeiter: 5P,
> 300 festangestellte Mitarbeiter: 4P,
> 250 festangestellte Mitarbeiter: 3P,
> 200 festangestellte Mitarbeiter: 2P,
> 150 festangestellte Mitarbeiter: 1P.
(3) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) (1) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Projekte: 5P,
= 5 vglb. Projekte: 4P,
= 4 vglb. Projekte: 3P,
= 3 vglb. Projekte: 2P,
= 2 vglb. Projekte: 1P,
= 1 vglb. Projekte: 0P.
< 1 KO
(4) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (2) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Projekte: 5P,
= 5 vglb. Projekte: 4P,
= 4 vglb. Projekte: 3P,
= 3 vglb. Projekte: 2P,
= 2 vglb. Projekte: 1P,
= 1 vglb. Projekte: 0P.
< 1 KO
(5) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (3) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Projekte: 5P,
= 5 vglb. Projekte: 4P,
= 4 vglb. Projekte: 3P,
= 3 vglb. Projekte: 2P,
= 2 vglb. Projekte: 1P,
= 1 vglb. Projekte: 0P.
< 1 KO
(6) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (4) dieser Bekanntmachung:
> 8 Jahre Berufserfahrung: 5P,
> 7 Jahre Berufserfahrung: 4P,
> 6 Jahre Berufserfahrung: 3P,
> 5 Jahre Berufserfahrung: 2P,
> 4 Jahre Berufserfahrung: 1P,
< 3 Jahre Berufserfahrung: 0P.
(7) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (4) dieser Bekanntmachung:
> 8 Jahre Berufserfahrung: 5P,
> 7 Jahre Berufserfahrung: 4P,
> 6 Jahre Berufserfahrung: 3P,
> 5 Jahre Berufserfahrung: 2P,
> 4 Jahre Berufserfahrung: 1P,
< 3 Jahre Berufserfahrung: 0P.