PC-Zubehör und -Ersatzteile

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Lieferung von PC-Ersatzteilen, PC-Zubehör, Scannerersatzteilen, Faxgeräteersatzteilen und Druckerkomponenten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-12 Auftragsbekanntmachung
2018-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile und Zubehör für Computer
Referenznummer: ZT6-1133-2018-184-17-IT3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von PC-Ersatzteilen, PC-Zubehör, Scannerersatzteilen, Faxgeräteersatzteilen und Druckerkomponenten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile und Zubehör für Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zubehör und Teile für Faxgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=216084 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-15 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 178-402754
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Produkten, welche im Preisblatt aufgeführt sind. Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt jeweils durch Einzelauftrag. Es kann unverbindlich davon ausgegangen werden, dass ein Einzelauftrag mit mehreren Lieferpositionen circa einmal pro Quartal erfolgt. Die Lieferung erfolgt frei Haus.
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Die AN bennent eine Ansprechperson, die für alle Fragen der Vertragsdurchführung und -abwicklung sowie Qualitätssicherung zuständig ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Referat ZT 6, Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=216084 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen,
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
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— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 178-402754 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 130503.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 232-530019
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 178-402754
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Produkten, welche im Preisblatt aufgeführt sind. Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt jeweils durch Einzelauftrag. Es kann unverbindlich davon ausgegangen werden, dass ein Einzelauftrag mit mehreren Lieferpositionen circa einmal pro Quartal erfolgt. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Die AN bennent eine Ansprechperson, die für alle Fragen der Vertragsdurchführung und -abwicklung sowie Qualitätssicherung zuständig ist.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-07 📅
Name: IC Conrady GmbH
Postanschrift: Robert-Perthel-Straße 70
Postort: Köln
Postleitzahl: 50739
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/79101510 📞
E-Mail: anton.conrady@ic-conrady.de 📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 130503.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 232-530019 (2018-11-29)