Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Bereitstellung von Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Referenznummer: 2018 / ZBL / Z.18-0095
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Bereitstellung von Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die Bereitstellung von Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5F
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5F
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 222 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Berlin, welche regelmäßig Veranstaltungen auf hohem Niveau durchführt, soll durch den Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, zwecks Deckung von personellen Engpässen bei der Durchführung von Eigen-, Kooperations- und Fremdveranstaltungen, in den jeweiligen Aufgabengebieten verlässliches und fachkundiges Leihpersonal in den Bereichen Service und Küche in der geforderten Qualität sowie Quantität zur Verfügung gestellt werden.
Der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Berlin, welche regelmäßig Veranstaltungen auf hohem Niveau durchführt, soll durch den Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, zwecks Deckung von personellen Engpässen bei der Durchführung von Eigen-, Kooperations- und Fremdveranstaltungen, in den jeweiligen Aufgabengebieten verlässliches und fachkundiges Leihpersonal in den Bereichen Service und Küche in der geforderten Qualität sowie Quantität zur Verfügung gestellt werden.
Es bestehen besondere Anforderungen im Hinblick auf:
— die Einhaltung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes,
— Sicherheitsüberprüfung der zu entleihenden Mitarbeiter durch das BKA,
— Anforderungen bezüglich dem Einsatz der Serviceleiter, Personalqualifikation.
Alle Informationen hierzu können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 222 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
3) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig – um jeweils 1 weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
3) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig – um jeweils 1 weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in den Ministergärten 6
10117 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
c) Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorzulegen;
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A –Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A –Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben;
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001: 2015 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Postanschrift: In den Ministergärten 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30726291000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 189-427330 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die Bereitstellung von Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben. Ziel ist war Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin), vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die Bereitstellung von Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben. Ziel ist war Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Gesamtwert des Auftrags: 163 774 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Berlin, welche regelmäßig Veranstaltungen auf hohem Niveau durchführt, wird durch den Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, zwecks Deckung von personellen Engpässen bei der Durchführung von Eigen-, Kooperations- und Fremdveranstaltungen, in den jeweiligen Aufgabengebieten verlässliches und fachkundiges Leihpersonal in den Bereichen Service und Küche in der geforderten Qualität sowie Quantität zur Verfügung gestellt.
Der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Berlin, welche regelmäßig Veranstaltungen auf hohem Niveau durchführt, wird durch den Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, zwecks Deckung von personellen Engpässen bei der Durchführung von Eigen-, Kooperations- und Fremdveranstaltungen, in den jeweiligen Aufgabengebieten verlässliches und fachkundiges Leihpersonal in den Bereichen Service und Küche in der geforderten Qualität sowie Quantität zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Optionen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal dreimalig – um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal dreimalig – um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: