Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer / Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 18DB36211
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer / Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer / Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-30 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 209-478763
ABl. S-Ausgabe: 209
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 209-478763 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist
Der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer/Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer/Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer/Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/034 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe: Zugführer/Rangierbegleiter BAU (ZF/RB BAU), Wagenmeister, Triebfahrzeugführer und Logistiker in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 abgeschlossen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-06 📅
Name: Die AÜG mbH & Co. KG
Postanschrift: Dorfstraße 1A
Postort: Ahrensfelde
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland 🇩🇪 Barnim🏙️
Name: Bahndienste Keskin GmbH
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Name: Bahnservice Büro und Allgemeine Dienstleistungen Maurer UG
Postort: Monsheim
Postleitzahl: 67590
Land: Alzey-Worms🏙️
Name: Dispo-Tf Technical Service GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Berlin🏙️
Name: Eisenbahn-Logistik Gesellschaft GmbH
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Hays Professional Solutions GmbH
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Jenatec Industriemontagen GmbH
Postort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Locon Logistik & Consulting AG
Postleitzahl: 12489
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.