Personalüberlassung von Psychologie-Studierenden HF3/18/019

DB Zeitarbeit GmbH (Bukr 83)

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/019 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe Psychologie-Studierende in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-12 Auftragsbekanntmachung
2019-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 18DB34540
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/019 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe Psychologie-Studierende in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion abgeschlossen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Zeitarbeit GmbH (Bukr 83)
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: joanna.zylla@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 302974509 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=xe5ND1jRxUI%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-551749
ABl. S-Ausgabe: 241

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/019 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe Psychologie-Studierende in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.5.2019 bis zum 30.4.2023 abgeschlossen werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zylla, Joanna
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=xe5ND1jRxUI%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Zeitarbeit GmbH
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 241-551749 (2018-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 182-444508
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 241-551749
ABl. S-Ausgabe: 182

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-17 📅
Name: Young Capital GmbH
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Home of Jobs GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 182-444508 (2019-09-18)