Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG. Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (11) „Oberes Gäu“

Landratsamt Böblingen

Die Landkreise Böblingen und Calw als Aufgabenträger beabsichtigen, die Verkehrsleistung des Linienbündels BB „Oberes Gäu“ mit Wirkung zum 15.12.2019 (Fahrplanwechsel) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit bis zum 31.7.2028.
Die öffentlichen Auftraggeber kommen mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs.2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Böblingen
Postanschrift: Parkstraße 16
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lrabb.de 🌏
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de 📧
Telefon: +49 70316631374 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 064-143559
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen

“Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 064-143559 (2018-03-29)
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