Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden. Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes werden vier weitere Wetterstationen in 2018 automatisiert und eine Wetterstation zum 1.2.2019. Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Unterstützung
Referenznummer: OV 55/17-COL
Kurze Beschreibung:
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes werden vier weitere Wetterstationen in 2018 automatisiert und eine Wetterstation zum 1.2.2019.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes werden vier weitere Wetterstationen in 2018 automatisiert und eine Wetterstation zum 1.2.2019.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Mit der Automatisierung von Wetterwarten müssen Aufgaben, welche vormals durch eigenes Personal durchgeführt wurden, vergeben werden. Dies betrifft im weiteren Sinne die Pflege und die Betreuung der Station. Im Einzelnen muss sichergestellt werden, dass einerseits die Liegenschaft regelmäßig betreut wird, andererseits die meteorologischen Sensoren und die Messsysteme zur Ermittlung der in der Atmosphäre und im Boden vorhandenen Radioaktivität gepflegt werden.
Im Zuge der sukzessiven Automatisierung des Messnetzes des Deutschen Wetterdienstes werden vier weitere Wetterstationen in 2018 automatisiert und eine Wetterstation zum 1.2.2019.
Die Betreuung und Pflege dieser Wetterstationen mit Radioaktivitätsmessungen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Bezeichnung des Loses: Wetterstation Garmisch-Partenkirchen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Betreuung und Pflege der Wetterstation Garmisch-Partenkirchen
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 1 Jahr
Bezeichnung des Loses: Wetterstation Seehausen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Betreuung und Pflege der Wetterstation Seehausen.
Bezeichnung des Loses: Wetterstation Magdeburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Betreuung und Pflege der Wetterstation Magdeburg.
Bezeichnung des Loses: Wetterstation Lahr
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Betreuung und Pflege der Wetterstation Lahr
Bezeichnung des Loses: Wetterstation Lingen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Betreuung und Pflege der Wetterstation Lingen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
82467 Garmisch-Partenkirchen
39615 Seehausen/Altmark
39116 Magdeburg
77933 Lahr
Bis 2020: 49808 Lingen; Ab 2020: 49811 Lingen-Baccum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, siehe Eigenerklärung zur Eignung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
Quelle: OJS 2018/S 071-157542 (2018-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Name: NFT Umweltdatensysteme GmbH
Postort: Wuppertal
Land: Deutschland 🇩🇪 Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 42 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-11 📅
Name: UTK – EcoSens GmbH
Postort: Zeitz
Land: Burgenlandkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 41 000 EUR 💰
Name: UTK – EcoSense GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden, bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden, bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.