Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max.5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach vier Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens drei Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern. Optionale Leistungen: Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: V11 1517/1-7-1 - IT 264/2017
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max.5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach vier Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens drei Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max.5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach vier Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens drei Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-351056
ABl. S-Ausgabe: 153
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max.5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach vier Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens drei Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max.5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach vier Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens drei Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens (optional). Einzelheiten können dem Teilnahmeantrag Nr.2 entnommen werden.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens (optional). Einzelheiten können dem Teilnahmeantrag Nr.2 entnommen werden.
Beschreibung der Verlängerungen: Um 12 Monate.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Teilnahmeantrag Nr. 6.5.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max. 5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach 4 Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max. 5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach 4 Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Optionale Leistungen:
Das BfJ benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens. Es handelt sich um optionale Leistungen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, eine Abnahmeverpflichtung des BfJ besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 6 060 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max. 5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach 4 Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1.4.2019 und beträgt max. 5 Jahre. Das BfJ kann den Vertrag nach 4 Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer, spätestens 3 Monate vor Vertragsende, um weitere 12 Monate, bis einschließlich 31.3.2024 verlängern.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens (optional). Einzelheiten können dem Teilnahmeantrag Nr. 2 entnommen werden.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des BZR/GZR-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des BZR/GZR-Verfahrens (optional). Einzelheiten können dem Teilnahmeantrag Nr. 2 entnommen werden.