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Die Einreichung der Angebote per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist möglich: in Textform oder mit fortgeschrittener beziehungsweise mitqualifizierter Signatur im Sinne des Signaturgesetztes. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union. Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, etc.) wird über die PlattformeVergabe.de bereitgestellt. Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden,erhalten Sie von eVergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung.