Für den Abriss und den Neubau der Brücke zur Schöninsel werden Planungs- und Beratungsleistungen von Architekten- und Ingenieuren beschafft. Die zu beschaffenden Leistungen umfassen folgende Lose:
— Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 41ff HOAI mit Besonderen Leistungen,
— Los 2: Fachplanung Tragwerk, §§ 49ff HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung des Neubaus der Brücke zur Schöninsel einschließlich Abriss der Bestandsbrücke”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Abriss und den Neubau der Brücke zur Schöninsel werden Planungs- und Beratungsleistungen von Architekten- und Ingenieuren beschafft. Die zu...”
Kurze Beschreibung
Für den Abriss und den Neubau der Brücke zur Schöninsel werden Planungs- und Beratungsleistungen von Architekten- und Ingenieuren beschafft. Die zu beschaffenden Leistungen umfassen folgende Lose:
— Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 41ff HOAI mit Besonderen Leistungen,
— Los 2: Fachplanung Tragwerk, §§ 49ff HOAI.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI mit Besonderen Leistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Barlachstadt Güstrow
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 1 – 9 nach § 43 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 2.531.000,00 Euro Die Barlachstadt Güstrow...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 1 – 9 nach § 43 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 2.531.000,00 Euro Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel, die Planung und den Neubau der Brücke zur Schöninsel zu realisieren.
In den 1950-ziger Jahren wurde die vorhandene Brücke zur Schöninsel geplant und gebaut. Im Rahmen der Brückenprüfungen wurde in den zurückliegenden Jahren eine abnehmende Tragfähigkeit festgestellt, die schließlich zur Sperrung der Brücke führte. Vom derzeitigen Widerlager auf der Landseite bis zum derzeitigen Widerlager auf der Insel hat die vorhandene Brücke eine Länge von ca. 194 Metern.
Nach dem Abbruch der vorhandenen Holzbrücke, der Bestandteil des Auftrages ist, soll die neue Brücke wieder das Festland mit der Insel verbinden.
Die Tragfähigkeit der neuen Brücke soll zukünftig 3,5 t betragen und eine Nutzbreite von 3,5 m besitzen. Favorisiert wird eine Brücke aus Stahlbeton. Diese Parameter sind bei der Planung in den Grundleistungen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist weiterhin die Lage der Brücke, sie liegt im Naturschutzgebiet „Gutower Moor“. Unmittelbar neben der vorhandenen Holzbrücke befinden sich eine Slipanlage der Stadt, ein Düker der Stadtwerke Güstrow GmbH sowie eine Telekomleitung. Diese Anlagen sind vor Beschädigungen zu schützen.
Besondere Leistungen: Anfertigung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (LPH 2), Prüfen der Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit (LPH 2), Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag (LPH 3 und 4), Örtliche Bauüberwachung, alternativer Lösungsvorschlag mit zeichnerischen Darstellungen und Kostenschätzung in Hinblick auf eine Brückentraglast von 7,5 t statt 3,5 t (LPH 2), optional: Begleitung bei Verwendungsnachweisführung und -prüfung.
Im Rahmen der Planung (Leistungsphase 2) soll als Besondere Leistung eine weitere Variante bezüglich der Tragfähigkeit untersucht werden. In dieser Variante beträgt die die Tragfähigkeit der Brücke 7,5 t. Für diese Variante ist auch die Kostenschätzung zu erarbeiten. Ziel ist ein Vergleich der Kosten der beiden Varianten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Beauftragt werden die Grundleistungen und wie beschrieben die Besonderen Leistungen.
Bei beiden Varianten muss die Unterfahrung der Brücke mit Booten möglich sein. Der Abstand zwischen der Konstruktionsunterkante und der Mittelwasserlinie soll mindestens 1,55 m betragen.
Bei beiden Varianten sind neben den Herstellungskosten auch die Folgekosten darzustellen und die Nutzungsdauer auszuweisen.
Beratungsleistungen: Geotechnik gemäß Anlage 1.3.3 zur HOAI 2013, Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.4 zur HOAI 2013, Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.7 zur HOAI 2013
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollten unvorhergesehene Tatsachen den Planungsprozess verzögern, ist eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus möglich.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe für das Los 1 aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe prüft der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe für das Los 1 aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der unter Ziffer 6.1.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (siehe Vergabeunterlagen) aufgestellten Mindeststandards hinsichtlich der Eignung der Bewerber.
In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern, die die Mindeststandards bezüglich der gestellten Eignungskriterien erfüllen, diejenigen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Die Bewertung erfolgt anhand von verschiedenen Wertungskriterien (siehe hierzu Ziffer 6.2.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). Folgende Kriterien werden dabei bewertet:
a) Berufserfahrung des Projektleiters < 5 Jahre = 0 Punkte; 5 - 7,5 Jahre = 5 Punkte; > 7,5 Jahre = 10 Punkte b) Berufserfahrung des Bauleiters der örtlichen Bauüberwachung < 5 Jahre = 0 Punkte; 5 - 7,5 Jahre = 5 Punkte; > 7,5 Jahre = 10 Punkte c) Qualitätssicherungssystem kein Qualitätssicherungssystem = 0 Punkte; vorhandenes Qualitätssicherungssystem (ohne ISO-Zertifizierung oder gleichwertig) = 5 Punkte; ISO-Zertifizierung oder gleichwertig = 10 Punkte d) Referenzen Es werden max. 3 Referenzen bewertet, die in den vergangenen fünf Jahren erbracht wurden.
Pro Referenz können max. 60 Punkte erreicht werden.
(Differenzierung der Bewertung siehe Ziffer 6.2.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Punktgleichheit zwischen den Bewerbern zu losen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen im Los 1 werden gestuft beauftragt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Tragwerk, §§ 49 ff. HOAI
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tragwerksplanung, LPH 1 – 6 nach § 51 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 1.455.000,00 Euro Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Tragwerksplanung, LPH 1 – 6 nach § 51 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 1.455.000,00 Euro Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel, die Planung und den Neubau der Brücke zur Schöninsel zu realisieren.
In den 1950-ziger Jahren wurde die vorhandene Brücke zur Schöninsel geplant und gebaut. Im Rahmen der Brückenprüfungen wurde in den zurückliegenden Jahren eine abnehmende Tragfähigkeit festgestellt, die schließlich zur Sperrung der Brücke führte. Vom derzeitigen Widerlager auf der Landseite bis zum derzeitigen Widerlager auf der Insel hat die vorhandene Brücke eine Länge von ca. 194 Metern.
Nach dem Abbruch der vorhandenen Holzbrücke, der Bestandteil des Auftrages ist, soll die neue Brücke wieder das Festland mit der Insel verbinden.
Die Tragfähigkeit der neuen Brücke soll zukünftig 3,5 t betragen und eine Nutzbreite von 3,5 m besitzen. Favorisiert wird eine Brücke aus Stahlbeton. Diese Parameter sind bei der Planung in den Grundleistungen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist weiterhin die Lage der Brücke, sie liegt im Naturschutzgebiet „Gutower Moor“. Unmittelbar neben der vorhandenen Holzbrücke befinden sich eine Slipanlage der Stadt, ein Düker der Stadtwerke Güstrow GmbH sowie eine Telekomleitung. Diese Anlagen sind vor Beschädigungen zu schützen.
Besondere Leistungen: Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter grundsätzlich verschiedenen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen und der Mitwirkung bei der Kostenschätzung im Hinblick auf eine Brückentraglast von mindestens 7,5 t statt lediglich 3,5 t Im Rahmen der Planung (Leistungsphase 2) soll als Besondere Leistung eine weitere Variante bezüglich der Tragfähigkeit untersucht werden. In dieser Variante beträgt die die Tragfähigkeit der Brücke 7,5 t. Für diese Variante ist auch die Kostenschätzung zu erarbeiten. Ziel ist ein Vergleich der Kosten der beiden Varianten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Beauftragt werden die Grundleistungen und wie beschrieben die Besonderen Leistungen.
Bei beiden Varianten muss die Unterfahrung der Brücke mit Booten möglich sein. Der Abstand zwischen der Konstruktionsunterkante und der Mittelwasserlinie soll mindestens 1,55 m betragen.
Bei beiden Varianten sind neben den Herstellungskosten auch die Folgekosten darzustellen und die Nutzungsdauer auszuweisen.
Mehr anzeigen
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe für das Los 2 aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe prüft der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe für das Los 2 aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der unter Ziffer 6.1.2 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (siehe Vergabeunterlagen) aufgestellten Mindeststandards hinsichtlich der Eignung der Bewerber.
In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern, die die Mindeststandards bezüglich der gestellten Eignungskriterien erfüllen, diejenigen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Die Bewertung erfolgt anhand von verschiedenen Wertungskriterien (siehe hierzu Ziffer 6.2.2 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). Folgende Kriterien werden dabei bewertet:
a) Berufserfahrung des Projektleiters < 5 Jahre = 0 Punkte; 5 - 7,5 Jahre = 5 Punkte; > 7,5 Jahre = 10 Punkte b) Qualitätssicherungssystem kein Qualitätssicherungssystem = 0 Punkte; vorhandenes Qualitätssicherungssystem (ohne ISO-Zertifizierung oder gleichwertig) = 5 Punkte; ISO-Zertifizierung oder gleichwertig = 10 Punkte c) Referenzen Es werden max. 3 Referenzen bewertet, die in den vergangenen fünf Jahren erbracht wurden.
Pro Referenz können max. 30 Punkte erreicht werden.
(Differenzierung der Bewertung siehe Ziffer 6.2.1 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Punktgleichheit zwischen den Bewerbern zu losen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen im Los 2 werden gestuft beauftragt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Stufe 3: Leistungsphasen 5-6”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden.
2) Erklärung zum Umsatz des Bewerbers mit Leistungen aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden.
2) Erklärung zum Umsatz des Bewerbers mit Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestentgelts.
“1) Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und...”
1) Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,5 Mio. EUR.
2) Mindestjahresumsatz des Bewerbers mit Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags: 100 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe von Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen, in den letzten drei Jahren.
2) Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe von Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen, in den letzten drei Jahren.
2) Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Bewerbers, die die technische Leitung innehaben inkl. der beruflichen Befähigung.
3) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl und zur Zahl der Führungskräfte des Bewerbers, in den letzten drei Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Der Bewerber muss mindestens eine zum hiesigen Gegenstand der Vergabe vergleichbare Referenz erbracht haben.
2) Der Projektleiter und Bauleiter der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Der Bewerber muss mindestens eine zum hiesigen Gegenstand der Vergabe vergleichbare Referenz erbracht haben.
2) Der Projektleiter und Bauleiter der örtlichen Bauüberwachung (Los 1) des Bewerbers müssen mindestens über die Qualifikation „Dipl.-Ing. (FH)“ bzw. „B.Eng“ oder „BSc in Eng.“ verfügen.
3) Der Bewerber muss min. über zwei Führungskräfte sowie zwei technische Mitarbeiter verfügen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des Europäischen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 und 2 VgV.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist/sind in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung(en) gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur bzw. Architekt,wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe in den jeweiligen Losen entspricht, und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Bewerbergemeinschaften erfüllen diese Anforderungen, wenn jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
“1) Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantragsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten...”
1) Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantragsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formulare sind für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden;
2) Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Nachweise aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft gesondert zu führen;
3) Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen;
4) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung seines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die erforderliche Eignung im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben;
5) Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏
Quelle: OJS 2018/S 246-565029 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 341250.07 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 1 – 9 nach § 43 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 2 531 000,00 EUR
Die Barlachstadt Güstrow...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 1 – 9 nach § 43 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 2 531 000,00 EUR
Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel, die Planung und den Neubau der Brücke zur Schöninsel zu realisieren.
In den 1950-ziger Jahren wurde die vorhandene Brücke zur Schöninsel geplant und gebaut. Im Rahmen der Brückenprüfungen wurde in den zurückliegenden Jahren eine abnehmende Tragfähigkeit festgestellt, die schließlich zur Sperrung der Brücke führte. Vom derzeitigen Widerlager auf der Landseite bis zum derzeitigen Widerlager auf der Insel hat die vorhandene Brücke eine Länge von ca. 194 Metern.
Nach dem Abbruch der vorhandenen Holzbrücke, der Bestandteil des Auftrages ist, soll die neue Brücke wieder das Festland mit der Insel verbinden.
Die Tragfähigkeit der neuen Brücke soll zukünftig 3,5 t betragen und eine Nutzbreite von 3,5 m besitzen. Favorisiert wird eine Brücke aus Stahlbeton. Diese Parameter sind bei der Planung in den Grundleistungen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist weiterhin die Lage der Brücke, sie liegt im Naturschutzgebiet „Gutower Moor“. Unmittelbar neben der vorhandenen Holzbrücke befinden sich eine Slipanlage der Stadt, ein Düker der Stadtwerke Güstrow GmbH sowie eine Telekomleitung. Diese Anlagen sind vor Beschädigungen zu schützen.
Besondere Leistungen: Anfertigung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (LPH 2), Prüfen der Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit (LPH 2), Naturschutzrechtlicher Fachbeitrag (LPH 3 und 4), Örtliche Bauüberwachung, alternativer Lösungsvorschlag mit zeichnerischen Darstellungen und Kostenschätzung in Hinblick auf eine Brückentraglast von 7,5 t statt 3,5 t (LPH 2), optional: Begleitung bei Verwendungsnachweisführung und -prüfung.
Im Rahmen der Planung (Leistungsphase 2) soll als Besondere Leistung eine weitere Variante bezüglich der Tragfähigkeit untersucht werden. In dieser Variante beträgt die die Tragfähigkeit der Brücke 7,5 t. Für diese Variante ist auch die Kostenschätzung zu erarbeiten. Ziel ist ein Vergleich der Kosten der beiden Varianten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Beauftragt werden die Grundleistungen und wie beschrieben die Besonderen Leistungen.
Bei beiden Varianten muss die Unterfahrung der Brücke mit Booten möglich sein. Der Abstand zwischen der Konstruktionsunterkante und der Mittelwasserlinie soll mindestens 1,55 m betragen.
Bei beiden Varianten sind neben den Herstellungskosten auch die Folgekosten darzustellen und die Nutzungsdauer auszuweisen.
Beratungsleistungen: Geotechnik gemäß Anlage 1.3.3) zur HOAI 2013, Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.4) zur HOAI 2013, Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.7) zur HOAI 2013
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Büros, Büroorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektleiters
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Bauleiters
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit vor Ort während der Durchführung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der TÖB-Beteiligung in Planung und Bau
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Nachtragsmanagements
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Kommunikationsstruktur und Dokumentation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Terminabfolge von Planung bis Baubeginn
Preis (Gewichtung): 30 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen im Los 1 werden gestuft beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphase 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tragwerksplanung, LPH 1 – 6 nach § 51 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 1 455 000,00 EUR
Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel,...”
Beschreibung der Beschaffung
Tragwerksplanung, LPH 1 – 6 nach § 51 HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, Anrechenbare Kosten: 1 455 000,00 EUR
Die Barlachstadt Güstrow verfolgt das Ziel, die Planung und den Neubau der Brücke zur Schöninsel zu realisieren.
In den 1950-ziger Jahren wurde die vorhandene Brücke zur Schöninsel geplant und gebaut. Im Rahmen der Brückenprüfungen wurde in den zurückliegenden Jahren eine abnehmende Tragfähigkeit festgestellt, die schließlich zur Sperrung der Brücke führte. Vom derzeitigen Widerlager auf der Landseite bis zum derzeitigen Widerlager auf der Insel hat die vorhandene Brücke eine Länge von ca. 194 Metern.
Nach dem Abbruch der vorhandenen Holzbrücke, der Bestandteil des Auftrages ist, soll die neue Brücke wieder das Festland mit der Insel verbinden.
Die Tragfähigkeit der neuen Brücke soll zukünftig 3,5 t betragen und eine Nutzbreite von 3,5 m besitzen. Favorisiert wird eine Brücke aus Stahlbeton. Diese Parameter sind bei der Planung in den Grundleistungen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist weiterhin die Lage der Brücke, sie liegt im Naturschutzgebiet „Gutower Moor“. Unmittelbar neben der vorhandenen Holzbrücke befinden sich eine Slipanlage der Stadt, ein Düker der Stadtwerke Güstrow GmbH sowie eine Telekomleitung. Diese Anlagen sind vor Beschädigungen zu schützen.
Besondere Leistungen: Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter grundsätzlich verschiedenen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen und der Mitwirkung bei der Kostenschätzung im Hinblick auf eine Brückentraglast von mindestens 7,5 t statt lediglich 3,5 t Im Rahmen der Planung (Leistungsphase 2) soll als Besondere Leistung eine weitere Variante bezüglich der Tragfähigkeit untersucht werden. In dieser Variante beträgt die die Tragfähigkeit der Brücke 7,5 t. Für diese Variante ist auch die Kostenschätzung zu erarbeiten. Ziel ist ein Vergleich der Kosten der beiden Varianten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. Beauftragt werden die Grundleistungen und wie beschrieben die Besonderen Leistungen.
Bei beiden Varianten muss die Unterfahrung der Brücke mit Booten möglich sein. Der Abstand zwischen der Konstruktionsunterkante und der Mittelwasserlinie soll mindestens 1,55 m betragen.
Bei beiden Varianten sind neben den Herstellungskosten auch die Folgekosten darzustellen und die Nutzungsdauer auszuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen im Los 2 werden gestuft beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2,
— Stufe 2: Leistungsphase 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-6.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-565029
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerk
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inros lackner se
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 16
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055 Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 341250.07 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte;
— § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 094-227605 (2019-05-14)