Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Planung und den Bau eines FTTB Breitbandnetzes der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden zu realisieren:
1) Ahrenviöl;
2) Ahrenviölfeld;
3) Bondelum;
4) Drage;
5) Elisabeth-Sophien-Koog;
6) Fresendelf;
7) Friedrichstadt (teilweise);
8) Garding, Kirchspiel;
9) Grothusenkoog;
10. Hattstedtermarsch;
11) Hude;
12) Immenstedt;
13) Koldenbüttel;
14) Kotzenbüll;
15) Nordstrand inkl. Nordstrandischmoor;
16) Osterhever;
17) Oster-Ohrstedt;
18) Poppenbüll;
19) Ramstedt;
20) Sankt Peter-Ording (teilweise);
21) Schwabstedt (teilweise);
22) Schwesing;
23) Seeth;
24) Süderhöft;
25) Südermarsch (teilweise);
26) Tating;
27) Tetenbüll;
28) Tönning (teilweise);
29) Tümlauer Koog;
30) Vollerwiek;
31) Welt;
32) Westerhever;
33) Wester-Ohrstedt;
34) Winnert;
35) Wisch;
36) Wittbek;
37) Witzwort (teilweise).
Mit dieser Ausschreibung soll ein Planungsauftrag für die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 gem. HOAI zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur vergeben werden.
Die zu beauftragenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsphasen 3 – 9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei Bewertung der Angeboteberücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Vergabe dieser Leistungsbestandteile (LP 8-9 HOAI).
Insgesamt handelt es sich um rund 7.626 Gebäude und 9.215 Wohneinheiten.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013 / C 25 / 01) vom 26.1.2013,
— die nationale Umsetzung, Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbauseiner flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015,
— Richtlinie,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘‘, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, 1.Überarbeitung vom 20.6.2016,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitlichen Materialkonzepts, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus(Vorgaben für Dimensionierung),
— Förderbescheid vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung sowie ggf. auch das Zinssubventionierungsprogramm der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) in Anspruch zu nehmen.
— Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabeöffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG),
— Mindestlohngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmindestlohngesetz).