Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Teilgebieten der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt und Visbek flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Teilgebieten der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt und Visbek flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Teilgebieten der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt und Visbek flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI.
Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) sowie das Formblatt "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Weiterhin ist die "Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen" (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bei Inanspruchnahme von Subunternehmen oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) sowie das Formblatt "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular) einzureichen. Weiterhin ist die "Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen" (bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013 / C 25 / 01) vom 26.1.2013 bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013 / C 25 / 01) vom 26.1.2013 bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 –RL Breitbandausbau NI).
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 –RL Breitbandausbau NI).
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Auftraggeber vom 21.3.2017 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 3.1 vom 1.11.2016, das einheitliche Materialkonzept 4.1 vom 9.4.2016 sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 1.11.2016 werden Grundlage der Beauftragung und sind zu beachten.
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Auftraggeber vom 21.3.2017 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 3.1 vom 1.11.2016, das einheitliche Materialkonzept 4.1 vom 9.4.2016 sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 1.11.2016 werden Grundlage der Beauftragung und sind zu beachten.
Dauer: 39 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Vechta.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular).
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage einer Bonitätsauskunft (z.B. Creditreform oder entsprechend)
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2017, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2016, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmen (Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr: 1 000 000 EUR) (bereitgestelltes Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmen (Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr: 1 000 000 EUR) (bereitgestelltes Formular).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten FTTB Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (Mindestvoraussetzung sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen),
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten FTTB Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (Mindestvoraussetzung sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen),
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen (Mindestvoraussetzung: 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend)),
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen (Mindestvoraussetzung: 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend)),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure (oder entsprechend). Mindestversicherungssumme: 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach-und Vermögensschäden (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure (oder entsprechend). Mindestversicherungssumme: 1 500 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach-und Vermögensschäden (soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen),
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität,
— Auflistung, welche Leistungen mit eigenem Personal, im eigenem Hause und welche Leistungen mit Hilfe von Nachunternehmer ausgeführt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht
Dokumente URL: https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/breitband/ausschreibung.html🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Herr Gerrit Woitag, LL.M.
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://www.wr-recht.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 150-344526 (2018-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 150-344526
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Teilgebieten der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt und Visbek flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGANetz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/ Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den Teilgebieten der folgenden im Landkreis Vechta gelegenen Städte und Gemeinden: Damme, Neuenkirchen-Vörden, Holdorf, Steinfeld, Dinklage, Lohne, Vechta, Bakum, Goldenstedt und Visbek flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGANetz) zu realisieren. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Einarbeitung in das Projekt, sowie eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, außerdem soll das Planungsbüro ggf. die spätere Bauausführung als optionale Leistung überwachen. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/ Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI.
Gesamtwert des Auftrags: 3697162.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb des Landkreises Vechta „Breitbandinitiative Landkreis Vechta", c/o Landkreis Vechta
Kontakt
Internetadresse: http://landkreis-vechta.de🌏
Telefon: +49 37669-210📞
Fax: +49 37669-222 📠
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Beauftragt wird die Einarbeitung in das Förderprojekt/Strukturplanung; darüber hinaus orientieren sich die zu beauftragenden Leistungen maßgeblich an den Leistungsphasen 4 – 9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen. Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013 bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)Breitbandversorgung. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 –RL Breitbandausbau NI).
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013 bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)Breitbandversorgung. Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 –RL Breitbandausbau NI).
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und wurden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Vechta
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen für die zu erbringenden Planungsleistungen bis zur endgültigen und finalen Vorlage der Bauausschreibung gem. LPH 6 (Angabe in Wochen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen
Überzeugungskraft des Angebotes (Inhalt, Strukturierung, Nachvollziehbarkeit)
Kostenkriterium (Name): Honorar/Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-24 📅
Name: BIB Tech GmbH
Postanschrift: Hans-Sachs-Straße 14
Postort: Rodenberg
Postleitzahl: 31552
Land: Deutschland 🇩🇪 Schaumburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3697162.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 150-370532 (2019-08-01)