Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB Breitbandanschlüssenund den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren. Die zu beauftragenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsphasen 3-9 HOAI. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (LP 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Das geplante Auftragsgebiet umfasst Teilgebiete der folgenden, im Landkreis Celle gelegenen Städte, Samtgemeinden einschließlich Mitgliedsgemeinden, Gemeinden und Gemeindefreie Bezirke: Stadt Bergen, Stadt Celle, Samtgemeinde Lachendorf einschließlich aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Flotwedel einschließlich aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Wathlingen einschließlich aller Mitgliedsgemeinden, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Südheide, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Eschede,
Gemeinde Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide.
Unterversorgte Haushalte in dem Ausbaugebiet gemäß Vorgabe der NGA-Rahmenregelung: ca. 13 094.
Sowohl die Netzkonzeption, als auch der Materialeinsatz wird sich an den Vorgaben der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung orientieren.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL Breitbandausbau NI).
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Landkreis Celle vom 6.9.2016 sowie der Änderungsbescheid zu diesem Zuwendungsbescheid vom 8.5.2017 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 3.1 vom 1.11.2016,das einheitliche Materialkonzept 4.1 vom 9.4.2016 sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 12.4.2016 werden Grundlage der Beauftragung und sind zu beachten.