Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung eines Mobilitätskonzeptes. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erstellung eines zukunftsweisenden Mobilitätskonzepts zur Sicherung der regionalen Daseinsvorsorge und nachhaltigen Verbesserung der Mobilität für alle Bewohner des Landkreises. Im Rahmen der Untersuchung soll ergänzend der Einsatz von flexiblen Bedienformen geprüft werden. Ziel ist eine am Bedarf orientierte, bürgernahe, attraktive, verlässliche und praktikable ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Es soll eine nachhaltige Verkehrsplanung entstehen, die kurzfristig umgesetzt werden kann. Zudem sollen zukünftige Erfordernisse (Digitalisierung, E-Mobilität) in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Herausforderungen hierbei bestehen vor allem in der Sicherung und Erweiterung des ÖPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Beachtung des demographischen Wandels sowie in der möglichen Bereitstellung neuer Mobilitätsformen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung eines Mobilitätskonzeptes
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung eines Mobilitätskonzeptes. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erstellung eines zukunftsweisenden...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung eines Mobilitätskonzeptes. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erstellung eines zukunftsweisenden Mobilitätskonzepts zur Sicherung der regionalen Daseinsvorsorge und nachhaltigen Verbesserung der Mobilität für alle Bewohner des Landkreises. Im Rahmen der Untersuchung soll ergänzend der Einsatz von flexiblen Bedienformen geprüft werden. Ziel ist eine am Bedarf orientierte, bürgernahe, attraktive, verlässliche und praktikable ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Es soll eine nachhaltige Verkehrsplanung entstehen, die kurzfristig umgesetzt werden kann. Zudem sollen zukünftige Erfordernisse (Digitalisierung, E-Mobilität) in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Herausforderungen hierbei bestehen vor allem in der Sicherung und Erweiterung des ÖPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Beachtung des demographischen Wandels sowie in der möglichen Bereitstellung neuer Mobilitätsformen.
1️⃣
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben Abschnitt II.1.4)
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung durch Angabe eines Jahresumsatzes von mindestens 400 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung durch Angabe eines Jahresumsatzes von mindestens 400 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
“Eigenerklärung durch Angabe eines Jahresumsatzes von mindestens 400 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der...”
Eigenerklärung durch Angabe eines Jahresumsatzes von mindestens 400 000 EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung durch Nennung von mindestens 5 geeigneten Referenzen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens 5 geeigneten Referenzen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 13.8.2015;
d) Brutto-Auftragswert und;
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Referenzen werden auch dann als geeignet angesehen, wenn sie nicht alle in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen beinhalten, beispielsweise keine plattform-basierten On-Demand-Verkehre.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung durch Nennung von mindestens 5 geeigneten Referenzen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens 5 geeigneten Referenzen, gegliedert nach
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 13.8.2015;
d) Brutto-Auftragswert und;
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss. Referenzen werden auch dann als geeignet angesehen, wenn sie nicht alle in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Leistungen beinhalten, beispielsweise keine plattform-basierten On-Demand-Verkehre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Neustadt a.d. Aisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“1) Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als...”
1) Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
2) Sämtliche im Teilnahmeformular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Teilnahmeformular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Teilnahmeformular geforderten Erklärungen beizubringen;
3) Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
4) Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, im Teilnahmeformular bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber nicht verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Zur Eignungsleihe vgl. Ziff. 5 des Teilnahmeformulars.
Zur Selbstreinigung vgl. Ziff. 6 des Teilnahmeformulars.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 132-300703 (2018-07-09)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Neustadt an der Aisch
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 132-300703
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-08-14 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-23 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-08-14 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-08-23 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2018/S 153-351785 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personenbezogene Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung
Preis (Gewichtung): 60 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten...”
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 132-300703
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Planung eines Mobilitätskonzeptes
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TransportTechnologie-Consult Karlsruhe GmbH (TTK)
Postanschrift: Gerwigstraße 53
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den...”
Zu Abschnitt V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 219-501942 (2018-11-12)