Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der westlichen Ufereinfassung am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG. Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am Stahlbetonholm und den Stahl- bzw. Stahlbetonspundwänden auf. Landseitig der Überbaukonstruktion sind wiederholt groß-flächige Versackungen aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt werden musste und zeitnah verlegt wird. Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: Sdk
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der westlichen Ufereinfassung am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am Stahlbetonholm und den Stahl- bzw. Stahlbetonspundwänden auf. Landseitig der Überbaukonstruktion sind wiederholt groß-flächige Versackungen aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt werden musste und zeitnah verlegt wird.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der westlichen Ufereinfassung am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am Stahlbetonholm und den Stahl- bzw. Stahlbetonspundwänden auf. Landseitig der Überbaukonstruktion sind wiederholt groß-flächige Versackungen aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt werden musste und zeitnah verlegt wird.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg / Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, vertreten durch die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Überseeallee 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rege.hamburg🌏
E-Mail: armin.daum@rege-hamburg.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6GYZUH🌏
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der westlichen Ufereinfassung am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der westlichen Ufereinfassung am Steendiekkanal beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am Stahlbetonholm und den Stahl- bzw. Stahlbetonspundwänden auf. Landseitig der Überbaukonstruktion sind wiederholt groß-flächige Versackungen aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt werden musste und zeitnah verlegt wird.
Die derzeitige Kaimauerkonstruktion weist umfangreiche Schäden am Stahlbetonholm und den Stahl- bzw. Stahlbetonspundwänden auf. Landseitig der Überbaukonstruktion sind wiederholt groß-flächige Versackungen aufgetreten, so dass der vorhandene Fußweg in Teilbereichen gesperrt werden musste und zeitnah verlegt wird.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ufersicherung im Bereich der abgängigen Kaimauer. Der Planungsbereich erstreckt sich von dem bereits durch eine Teilvorschüttung gesicherten Kaimauerabschnitt an der Einmündung in die Elbe bis zum Böschungsbestand am Westufer. Die Gesamtlänge des Sanierungsbereichs beträgt ca. 600 m.
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen die Leistungen der folgenden Leistungsphasen:
Leistungsphasen 2 bis 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Nummer 12.1, HOAI;
Leistungsphasen 2 bis 6 für die Fachplanung / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1, HOAI;
Besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbild.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Stufe 1:
— Leistungsphasen 2 – 3 gem. § 43 HOAI
— Leistungsphasen 2 – 3 gem. § 51 HOAI
— Besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 2:
— Leistungsphasen 4 – 7 gem. § 43 HOAI
— Leistungsphasen 4 – 6 gem. § 51 HOAI
Stufe 3:
— Leistungsphasen 8 – 9 gem. § 43 HOAI
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1) Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
1) Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen.
1) Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff, HOAI sowie Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff, HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff, HOAI sowie Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff, HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Mindeststandards:
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41, HOAI und Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49, HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41, HOAI und Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49, HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen.
1) Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016, 2017).
2) Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für die Bereiche Böschungssicherung und Spundwandsicherung (Vordrucke - für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung wird in dem anliegenden Dokument Eignungswertung erläutert.
Mindeststandards:
Zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mind. 15 festangestellte Ingenieure/-innen im Durchschnitt nachzuweisen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Zu 2.
Die einzureichenden Referenzen zur Böschungssicherung müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Baukosten (netto) > 500 000 EUR
— Planung einer Böschungssicherung am Tidegewässer mit einem mittleren Tidenhub von mindestens 1,0 m (Höhendifferenz aus MThw und MTnw)
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzobjekts zur Böschungssicherung muss nach dem Stichtag 1.1.2010 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objektplanung für Ingenieurbauwerke in jeder der Leistungsphasen 2, 3 und 6 ausmachen.
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzobjekts zur Böschungssicherung muss nach dem Stichtag 1.1.2010 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objektplanung für Ingenieurbauwerke in jeder der Leistungsphasen 2, 3 und 6 ausmachen.
Die einzureichenden Referenzen zur Spundwandsicherung müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Baukosten (netto) > 1 000 000 EUR
— Planung einer rückverankerten Spundwandkonstruktion am Tidegewässer
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzobjekts zur Spundwandsicherung muss nach dem Stichtag 1.1.2010 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objekt- und Tragwerksplanung in jeder der Leistungsphasen 2, 3 und 6 ausmachen.
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzobjekts zur Spundwandsicherung muss nach dem Stichtag 1.1.2010 erfolgt sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objekt- und Tragwerksplanung in jeder der Leistungsphasen 2, 3 und 6 ausmachen.
Zu jedem der beiden Referenzbereiche (Böschungssicherung und Spundwandsicherung) sind mindestens zwei Referenzprojekte vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, z. H.: Herr Armin Daum
Internetadresse: www.rege.hamburg🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6GYZUH🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-2441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 4042731-0499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 155-355912 (2018-08-09)