Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung SSW Oberhausen 2
18FEI32079
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Planung SSW Oberhausen 2
Ing.-BW, TWP, Technische Streckenausrüstung, SiGeKo für 11 Wände”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung SSW Oberhausen 2
Ing.-BW, TWP, Technische Streckenausrüstung, SiGeKo für 11 Wände”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 065-145595
Auftragsvergabe
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Titel: Planung SSW Oberhausen 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-18 📅
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 116-264603 (2018-06-19)