Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens – Liste geeigneter Referenzen und
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens – Technische Fachkräfte oder technische Stellen:
Es sind geeignete Referenzen über die vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 7 im genannten Zeitraum abgeschlossen wurde.
Bei mindestens einer Referenz muss die Leistungsphase 8 im genannten Zeitraum abgeschlossen sein; das bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen; diese dürfen jedoch nicht älter als sieben Jahre sein.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt),
− Daten (Erbringungszeitraum) und
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
− Beschreibung (Aufgabe, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n).
Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit. Als vergleichbare TGA-Planung sieht die Vergabestelle Neu- und Erweiterungsbauten/Sanierungen/Um- und Erweiterungsbauten und andere vergleichbar komplexe Gebäudetypen an, die folgende Kriterien erfüllen:
− erbrachte Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI,
− Nutzfläche NF 1-7 nach DIN 277 von mind. 9 000 m,
− Herstellungskosten (Kostengruppen 300-500) von mind. 85 Mio. EUR brutto,
− abgeschlossene Projekte (mindestens Abschluss der LPH 7 – siehe oben),
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage „B_18_D_1141_ 18_D_1148_Bewertungsmatrix“.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens -Liste geeigneter Referenzen-:
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage „C_18_D_1141_18_D_1148_Referenzen" in erforderlicher Anzahl zu verwenden.
Es sind jeweils mindestens zwei, maximal aber fünf Referenzen einzureichen. Bei mehreren vorgelegten Referenzen werden die 2 Besten bewertet und es wird der Mittelwert gebildet.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens -Technische Fachkräfte oder technische Stellen-:
Für den Nachweis der Referenzen der technischen Fachkräfte ist die Anlage „D_18_D_1141_18_D_1148_Technische Fachkräfte" in erforderlicher Anzahl zu verwenden.
Hier sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (TGA) eingesetzt werden sollen. Für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind keine detaillierten Angaben zu den Technischen Fachkräften erforderlich.
Die Wertung der Unterkriterien (vgl. Anlage „B_18_D_1141_18_D_1148_Bewertungsmatrix“) kann hier je Person über mehrere Referenzen erfolgen.
Für die Leistungserbringer wird bei den technischen Fachkräften folgende Berufserfahrung erwartet:
— Projektleiter ≥ 10 Jahre, Dipl.-Ing. oder gleichwertig,
— Stellvertreter des Projektleiters ≥ 7 Jahre,, Dipl.-Ing. oder gleichwertig,
— Planer ≥ 5 Jahre, Dipl.-Ing. oder gleichwertig,
— Bauleiter ≥ 10 Jahre, Dipl.-Ing. oder gleichwertig.
Es werden nur die Referenzen derjenigen Technischen Fachkräfte des Leistungsbildes TGA gewertet, die in der Bewertungsmatrix (Anlage „B_18_D_1141_18_D_1148_Bewertungsmatrix“) aufgeführt sind.