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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Ort der Leistung: Groß-Gerau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gernsheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung gemäß HOAI
§ 39 Freianlagen, LPH. 2-9
§ 47 Verkehrsanlagen, LPH 2-9, Besondere Leistung Objektüberwachung
Planung Umbau Kreuzung...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung gemäß HOAI
§ 39 Freianlagen, LPH. 2-9
§ 47 Verkehrsanlagen, LPH 2-9, Besondere Leistung Objektüberwachung
Planung Umbau Kreuzung Rheinstrasse und Rheinstrasse, optional bei Vertragsverlängerung Rheinufer
In 64579 Gernsheim sollen die Kreuzung Rheinstraße – Wormser Str. und die Rheinstraße umgebaut werden.
Optional soll das Rheinufer ebenfalls umgebaut werden, dies hängt von der Förderfähigkeit der Baumaßnahme ab und wird im Moment geprüft.
Der Bereich der Kreuzung soll weiterreichend umgebaut werden, die Rheinstraße in Teilen erneuert und ergänzt werden, das Rheinufer als Option wieder weiterreichend umgebaut werden.
Die Maßnahme soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Geschätzte Baukosten:
1) Kreuzung Rheinstraße & Rheinstraße:
Verkehrsanlagen: 800 000 EUR,
Freianlagen: 150 000 EUR.
2) Option Umbau Rheinufer:
Verkehrsanlagen: 800 000 EUR,
Freianlagen 1 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse im Gespräch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Örtliche Präsenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Form der Klarheit der Darstellung
Preis (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Erweiterung des Auftrags beinhaltet den verkehrstechnischen- als auch den landschaftstechnischen Ausbauch der Hafenspitze und des dazugehörigen Uferbereiches.”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Erweiterung des Auftrags beinhaltet den verkehrstechnischen- als auch den landschaftstechnischen Ausbauch der Hafenspitze und des dazugehörigen Uferbereiches.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Max. erreichbare Punktzahl 100
Kriterien
Darlegung des Gesamtumsatzes für Planungsleistungen der letzten 3 Jahre. Unter 500 000 EUR = 0 Pkt. Ab 500 000 EUR...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Max. erreichbare Punktzahl 100
Kriterien
Darlegung des Gesamtumsatzes für Planungsleistungen der letzten 3 Jahre. Unter 500 000 EUR = 0 Pkt. Ab 500 000 EUR bis 1 000 000 EUR = 10, ab 1 000 000 EUR = 15 Punkte. 15
Zahl der Mitarbeiter aus den letzten 3 Jahren. 1-5 Mitarbeiter = 5, 6-10 Mitarbeiter = 10, 11 und mehr Mitarbeiter = 20 Punkte. 20
Referenzen mit Maßnahmen der öffentlichen Hand. 1-2 Referenzen = 10, 3-5 Referenzen = 20 Punkte, 6 und mehr Referenzen = 30 Punkte 30
Gleichwertige Referenzen zum geforderten Planungsgegenstand. 1 Referenz = 15, 2 bis 5 Referenzen = 25 Punkte, 6 und mehr Referenzen = 35 Punkte 35
Summe 100
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Umbau Rheinufer gemäß Abschnitt II.2.4, damit einhergehend Vertragsverlängerung gemäß Abschnitt II.2.7”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die Eintragung in eine Ingenieur- oder Architektenkammer” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe oben unter Ziffer II.2.9
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe oben unter Ziffer II.2.9
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Durch Nachweis über die Eintragung in der Ingenieur- oder Architektenkammer nicht älter als 12 Monate aktuell gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Durch Nachweis über die Eintragung in der Ingenieur- oder Architektenkammer nicht älter als 12 Monate aktuell gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis,
Mitarbeiterorganigramm
— Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den Geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Wettbewerber müssen über einen Eintrag in einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer verfügen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-24
10:20 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
“— Bewerbungen von Bietergemeinschaften u./o. die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag...”
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften u./o. die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen u. eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort u. wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Angaben des Auftrags (Art u. Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt: möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit u. Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen u./o. Verurteilungen wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- u. Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach §4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) u. Nach- u. Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist als Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NU, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie den NU vorzulegen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter elektronisch in Textform gem. § 126b BGB eingereichten Teilnahmeantrags o. Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht o. nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Alle notwendigen Auskünfte sind in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb zu erteilen.
— Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter www.subreport.de/E59683376 heruntergeladen werden. Eine schriftliche Anforderung der Unterlagen ist nicht notwendig! Diese sind ausschließlich digital erhältlich!
— Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/Zentrale Auftragsvergabestelle abrufbar.
— Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem u. ordnungsgemäß in Textform erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Fragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.9.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de o. via subreport ELViS einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.
3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 161-368570 (2018-08-22)
Ergänzende Angaben (2018-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung Umbau Kreuzung Rheinstraße und Rheinstraße, optional bei Vertragsverlängerung Rheinufer gem. HOAI §39 Freianlagen, Lph. 2-9 §47 Verkehrsanlagen,...”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 161-368570
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Alter Wert
Text:
“Gleichwertige Referenzen zum geforderten Planungsgegenstand. 1 Referenz = 15, 2 bis 5 Referenzen = 25 Punkte, 6 und mehr Referenzen = 35 Punkte” Neuer Wert
Text:
“Gleichwertige Referenzen zum geforderten Planungsgegenstand.
Verkehrsanlagen: 1 Referenz = 5 Pkt, 2 Referenzen 10 Pkt, 3 und mehr Referenzen = 20...”
Text
Gleichwertige Referenzen zum geforderten Planungsgegenstand.
Verkehrsanlagen: 1 Referenz = 5 Pkt, 2 Referenzen 10 Pkt, 3 und mehr Referenzen = 20 Pkte
Freianlagen: 1 Referenz = 5 Pkt, 2 Referenzen 10 Pkt, 3 und mehr Referenzen = 15 Pkte
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-24 📅
Zeit: 10:20
Neuer Wert
Datum: 2018-10-08 📅
Zeit: 12:20
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 13.9.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder...”
Text
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 13.9.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 1.10.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder...”
Text
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 1.10.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 187-423300 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung Umbau Kreuzung Rheinstraße und Rheinstraße, optional bei Vertragsverlängerung Rheinufer gem. HOAI § 39 Freianlagen, Lph. 2-9 § 47 Verkehrsanlagen,...”
Planungsleistung gemäß HOAI
§ 39 Freianlagen, Lph. 2-9
§ 47 Verkehrsanlagen, Lph 2-9, Besondere Leistung Objektüberwachung Planung Umbau Kreuzung Rheinstrasse und Rheinstrasse, optional bei Vertragsverlängerung Rheinufer In 64579 Gernsheim sollen die Kreuzung Rheinstraße – Wormser Str. und die Rheinstraße umgebaut werden.
Optional soll das Rheinufer ebenfalls umgebaut werden, dies hängt von der Förderfähigkeit der Baumaßnahme ab und wird im Moment geprüft.
Der Bereich der Kreuzung soll weiterreichend umgebaut werden, die Rheinstraße in Teilen erneuert und ergänzt werden, das Rheinufer als Option wieder weiterreichend umgebaut werden.
Die Maßnahme soll in 3 Bauabschnitten erfolgen.
Geschätzte Baukosten:
1) Kreuzung Rheinstraße & Rheinstraße:
Verkehrsanlagen: 800 000 EUR
Freianlagen: 150 000 EUR.
2) Option Umbau Rheinufer:
Verkehrsanlagen: 800 000 EUR
Freianlagen 1 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/Örtliche Präsenz
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 161-368570
“— Bewerbungen von Bietergemeinschaften u./o. die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag...”
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften u./o. die Benennung eines Nachunternehmers (NU) sind zugelassen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen u. eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für NU-Verpflichtungserklärung analog).
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort u. wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Angaben des Auftrags (Art u. Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt: Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit u. Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen NU-Anteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen u./o. Verurteilungen wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- u. Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) u. Nach- u. Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) ist als Formblatt in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag vorzulegen.
— die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NU, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie den NU vorzulegen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter elektronisch in Textform gem. § 126b BGB eingereichten Teilnahmeantrags o. Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bewerber müssen mit der Abgabe der Bewerbung nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht o. nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— alle notwendigen Auskünfte sind in der Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb zu erteilen,
— die Bewerbungsunterlagen können kostenlos unter www.subreport.de/E59683376 heruntergeladen werden. Eine schriftliche Anforderung der Unterlagen ist nicht notwendig! Diese sind ausschließlich digital erhältlich!
— alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/Zentrale Auftragsvergabestelle abrufbar,
— es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem u. ordnungsgemäß in Textform erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen,
— zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Fragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.9.2018 per E-Mail an zavs@ladadi.de o. via subreport ELViS einzureichen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 146-360175 (2019-07-26)