Planung und Erstellung eines Integralen Taktfahrplans ÖPNV im Landkreis Aurich

Landkreis Aurich

Das Ziel ist die grundsätzliche Neustrukturierung des ÖPNV. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Grobkonzept eines „Integralen Taktfahrplans“ (ITF) mit Zentrum in der Kreisstadt Aurich erstellt. Auf dieser Basis soll nunmehr ein Integraler Taktfahrplan mit Taktknoten in der Stadt Aurich entwickelt werden. Im Ergebnis wird vom Auftragnehmer ein Fahrplankonzept erwartet, dass unter Berücksichtigung aller rechtlichen Komponenten und der Finanzierbarkeit für den Landkreis Aurich praktisch und betrieblich umsetzbar ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-06 Auftragsbekanntmachung
2019-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung für Transportsysteme
Referenznummer: 2018-09-HR-LKA
Kurze Beschreibung:
Das Ziel ist die grundsätzliche Neustrukturierung des ÖPNV. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Grobkonzept eines „Integralen Taktfahrplans“ (ITF) mit Zentrum in der Kreisstadt Aurich erstellt. Auf dieser Basis soll nunmehr ein Integraler Taktfahrplan mit Taktknoten in der Stadt Aurich entwickelt werden. Im Ergebnis wird vom Auftragnehmer ein Fahrplankonzept erwartet, dass unter Berücksichtigung aller rechtlichen Komponenten und der Finanzierbarkeit für den Landkreis Aurich praktisch und betrieblich umsetzbar ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung für Transportsysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung für Transportsysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aurich
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-aurich.de 🌏
E-Mail: hreichelt@landkreis-aurich.de 📧
Telefon: +49 4941-168081 📞
Fax: +49 4941-168099 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y9CYJ7K 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y9CYJ7K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-394642
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben. Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der heutige ÖPNV im Landkreis Aurich ist eigenwirtschaftlich organisiert. Außer auf dem Festland bestehen noch Buslinienverkehre auf der Insel Norderney. Die Inseln Juist und Baltrum sind autofrei. Die Konzessionen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) sind derzeit an 15 Verkehrsunternehmen und an die Stadt Norderney (innerstädtischer Rundverkehr Insel Norderney) vergeben. Ein Linienbündelungskonzept im Landkreis Aurich gibt es bislang nicht. Es ist auch kein Linienbündelungskonzept für den Nahverkehrsplan, der in 2018 verabschiedet werden soll, vorgesehen. Aufgrund der Kommunalisierung des ÖPNV ab 1.1.2017 und der Übertragung der bisherigen § 45a (PBefG)-Mittel, die bislang direkt vom Land Niedersachsen an die Verkehrsunternehmen geleistet wurden, auf die niedersächsischen Landkreise hat der Landkreis Aurich eine Allgemeine Vorschrift in Form einer Richtlinie erlassen, um diese Mittel rechtskonform an die Verkehrsunternehmen auszahlen zu können. Aktuell gibt es keinerlei Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im ÖPNV.
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Nach etlichen Anpassungen des (Schüler-)ÖPNV durch Nachmittagsunterrichte, Ganztagsschulen und Einrichtung neuer Schulstandorte in den vergangenen Jahren bedarf es einer grundsätzlichen Neustrukturierung des ÖPNV. Das sollte auch vor dem Hintergrund der notwendigen Verbesserung des ÖPNV für die übrigen Fahrgäste im ländlichen Raum des Landkreises Aurich geschehen. Heute werden vergleichsweise hohe Kosten für einen oftmals schulindividuellen ÖPNV aufgewendet, ohne dass die übrige Bevölkerung diese Mobilitätsangebote nutzen kann bzw. möchte, weil diese zeitlich nur auf die Schulen zugeschnitten sind und ein zu geringes Fahrtenangebot (oft nur an Schultagen, nicht oder eingeschränkt am Wochenende) zu unattraktiven Rahmenbedingungen (nicht ausreichendes Sitzplatzangebot in der Schülerspitze, Tarif) bieten. Im Entwurf des Nahverkehrsplans wurde bereits ein Grobkonzept eines „Integralen Taktfahrplans“ (ITF) mit Zentrum in der Kreisstadt Aurich skizziert. Auf dieser Basis soll ein ITF mit Taktknoten in der Stadt Aurich entwickelt werden.
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Die Beibehaltung der „Eigenwirtschaftlichkeit“ ist für die Verkehrsunternehmen, die im Landkreis Aurich tätig sind, von zentraler Bedeutung. Hierbei sind folgende Einnahmen laut Personenbeförderungsgesetz zulässig:
— Beförderungserlöse,
— Ausgleichsleistungen aus § 45a PBefG und SGB IX und in Form einer allgemeinen Vorschrift („Höchsttarif“),
— Sonstige Erträge im handelsrechtlichen Sinne (vgl. auch § 8 (4) PBefG).
Im Ergebnis wird vom Planungsbüro ein Fahrplankonzept erwartet, dass unter Berücksichtigung aller rechtlichen Komponenten und der Finanzierbarkeit für den Landkreis Aurich praktisch und betrieblich umsetzbar ist. Ob dabei die komplette Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehre im Sinne der Verkehrsunternehmen weiterhin sichergestellt werden kann, ist aus Sicht des Landkreises Aurich momentan nicht absehbar.
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Dauer: 21 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aurich Fischteichweg 7-13 26603 Aurich Gebiet des Landkreises Aurich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Bestehens des Unternehmens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter);
b) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung;
d) Eigenerklärung,dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenbeleg über den Mindestjahresumsatz (in Euro netto) von 350 000 EUR jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren für solche Dienstleistungen, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Bei Bietergemeinschaften muss dabei der Mindestjahresumsatz von den Mitgliedern in Summe erbracht worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Angabe von in den letzten 3 Jahren (1.8.2015 – 31.7.2018) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten in den Bereichen:
1) Planung „Integraler Taktfahrpläne“;
2) Planung abgestimmter ÖPNV-Angebote bzw. integrierter Verkehrskonzepte zwischen Bus und Bahn;
3) Erstellung von Linienbündeln.
Alle unter Angabe folgender Punkte:
a) einer Kurzbeschreibung des Projektes inkl. Erläuterung des Bezugs zum Auftragsgegenstand;
b) des gesamten Leistungszeitraumes (Angabe von Kalenderwoche und Jahr des Beginns sowie Endes);
c) des gesamten abgerechneten Auftragswertes (EUR netto);
d) des bearbeiteten Anteils bei dort gegebenenfalls vorliegenden Bietergemeinschaften;
e) des verantwortlichen Projektleiters / Projektbearbeiters;
f) des Auftraggebers (inkl. Nennung eines Ansprechpartners).
Es müssen keine Projekte über den gesamten Zeitraum der 3 Jahre nachgewiesen werden.
Hinweis:
Die geforderten Erklärungen zur wirtschaftlich/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
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Mindeststandards:
Mindestvoraussetzung sind 3 Referenzen in der Planung „Integraler Taktfahrpläne“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hendrik Reichelt
Internetadresse: www.landkreis-aurich.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y9CYJ7K 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die interessierten Unternehmen müssen mit dem Teilnahmeantrag die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung abgeben.
Nur geeignete Unternehmen werden vom Auftraggeber aufgefordert, ein Erstangebot abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYJ7K

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt.
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 174-394642 (2018-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel ist die grundsätzliche Neustrukturierung des ÖPNV. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Grobkonzept eines "Integralen Taktfahrplans" (ITF) mit Zentrum in der Kreisstadt Aurich erstellt. Auf dieser Basis soll nunmehr ein Integraler Taktfahrplan mit Taktknoten in der Stadt Aurich entwickelt werden. Im Ergebnis wird vom Auftragnehmer ein Fahrplankonzept erwartet, dass unter Berücksichtigung aller rechtlichen Komponenten und der Finanzierbarkeit für den Landkreis Aurich praktisch und betrieblich umsetzbar ist.
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Gesamtwert des Auftrags: 151 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 034-077184
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 174-394642
ABl. S-Ausgabe: 34

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Gebiet des Landkreises Aurich

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen für die zu erbringenden Leistungen bezogen auf die einzelnen Aufgaben aus dem Lastenheft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen (methodische Umsetzung)
Qualität und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals: Vorstellung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals: Erfahrung des Projektteams (oder der Projektleitung) anhand mit diesem Auftrag vergleichbarer Referenzen
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-12 📅
Name: BPV Consult GmbH Gesellschaft für Beratung und Projektmanagement im Verkehr
Postanschrift: Löhrstraße 113
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland 🇩🇪
Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 151 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CY7F1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 034-077184 (2019-02-14)