Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Birgit Tiede
Telefon: +49 5171/43-1412📞
E-Mail: vergabe@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung und Herstellung von 2 Rangierfahrzeugen zum Einsatz über Tage am Schacht Konrad 2”
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Planung und Herstellung von 2 Rangierfahrzeugen zum Einsatz über Tage am Schacht Konrad 2”
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Erzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen für die Rangiervorgänge der per Bahn angelieferten Waggons sowie für den Abtransport der entladenen Waggons 2 baugleiche, akkumulatorbetriebene Rangierfahrzeuge und eine entsprechende Batterieladeeinrichtungen für den Einsatz über Tage auf dem Schachtgelände Konrad 2 beschafft werden.
Die Rangierfahrzeuge fahren auf dem Schachtgelände mit einer Maximalgeschwindigkeit von 2,5 m/s. Beim Rangieren auf dem Schachtgelände mit den angelieferten Waggons, auf denen die Einlagerungsgebinde stehen, werden maximale Anhängelasten von 1 000 t erwartet. Der Batterieantrieb der Rangierfahrzeuge ist für eine Einlagerungsschicht von mind. 8 h auszulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 060-132001
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht – § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht – § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2018/S 236-539276 (2018-12-06)