Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von zwei Neubauten nachkommen. Hierfür sollen zwei 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll. Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projektbefindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein. Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kindergärten
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von zwei Neubauten nachkommen. Hierfür sollen zwei 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projektbefindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein.
Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von zwei Neubauten nachkommen. Hierfür sollen zwei 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projektbefindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein.
Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kindergärten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement
Postanschrift: Karlstraße 3
Postleitzahl: 73614
Postort: Schorndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.schorndorf.de🌏
E-Mail: christina.kaltsami@schorndorf.de📧
Telefon: +49 71816022633📞
Fax: +49 718160272633 📠
URL der Dokumente: http://www.schorndorf.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-21 📅
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2020-02-03 📅
Datum des Beginns: 2019-08-15 📅
Datum des Endes: 2021-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 036-077854
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von zwei Neubauten nachkommen. Hierfür sollen zwei 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll.
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von zwei Neubauten nachkommen. Hierfür sollen zwei 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projektbefindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein.
Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projektbefindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein.
Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Bezeichnung des Loses: Kindergarten „Haldenstraße"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße" im Teilort Haubersbronn stellt die zeitlich erste Maßnahme dar, die im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden soll.
Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6-gruppigen Kindergartens „Haldenstraße" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine "Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt.
Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6-gruppigen Kindergartens „Haldenstraße" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine "Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt.
Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein. Nach ersten Einschätzungen geht die Stadt Schorndorf von einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 1 600 m
Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein. Nach ersten Einschätzungen geht die Stadt Schorndorf von einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 1 600 m
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt eine Bewertung für beide Lose. Eine getrennte Bewertung für das Los 1 oder das Los 2 kann nicht erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Kindergarten „Stöhrerweg"
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" in Schorndorf-Nord soll zeitlich zu Los 1 versetzt im Februar 2021 an den Nutzer übergeben werden soll.
Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6-gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt.
Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6-gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt.
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein. Nach ersten Einschätzungen geht die Stadt Schorndorf von einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 1 600 m
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein. Nach ersten Einschätzungen geht die Stadt Schorndorf von einer Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 1 600 m
Detaillierte Ausführungen zum weiteren Verfahrensablauf insbesondere zur Ausgestaltung der Angebots-und Verhandlungsphase, bei der sich der Auftraggeber vorbehält, sukzessive weniger gut platzierte Bieterauszuscheiden, sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen, das bei der unter Ziffer I.3.) benannten Stelle abgerufen werden können, vgl. auch Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung.
Detaillierte Ausführungen zum weiteren Verfahrensablauf insbesondere zur Ausgestaltung der Angebots-und Verhandlungsphase, bei der sich der Auftraggeber vorbehält, sukzessive weniger gut platzierte Bieterauszuscheiden, sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen, das bei der unter Ziffer I.3.) benannten Stelle abgerufen werden können, vgl. auch Ziffer VI.3) der Auftragsbekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schorndorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
(3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2015, 2016, 2017).
(2) Eigenerklärung über vergleichbare Bauleistungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung über vergleichbare Planungsleistungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
In Bezug auf III.1.3) (2) „Referenz über vergleichbare Bau- und Planungsleistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte/ eines Kindergartens inklusive Planungsleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis 5 mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2011).
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte/ eines Kindergartens inklusive Planungsleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis 5 mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2011).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheiten werden gefordert. Einzelheiten erhalten die Bewerber mit den Angebotsunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt für die beiden Lose 1 und 2 gemeinsam in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
— Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
— Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand einer Bewertung der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die Errichtung einschließlich Planung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte herangezogen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand einer Bewertung der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die Errichtung einschließlich Planung eines Kindergartens/einer Kindertagesstätte herangezogen.
Dabei wird diese Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium „Anzahl Gruppen“.
4 Gruppen: 1 Punkt
5 Gruppen: 2 Punkte
6 und mehr Gruppen: 3 Punkte
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“.
Inbetriebnahme nach dem 1.1.2016 3 Punkte.
Inbetriebnahme nach dem 1.1.2014 bis zum 31.12.2015 2 Punkte.
Inbetriebnahme bis 31.12.2013 1 Punkt.
Kriterium „BGF“
< 1 000 m
1 000 m
> 1 500 m
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt zusammen für beide Lose in einem dreistufigen Verfahren. Dieses Verfahren ist unter Ziffer II.2.9) (Los Nr. 1) ausführlich beschrieben. Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen (Höchstzahl insgesamt (Los 1 und Los 2) 5) werden zunächst für die Angebotsabgabe zu Los 1 (Kindergarten „Haldenstraße") aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe in Los 2 (Kindergarten „Stöhrerweg") erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt zusammen für beide Lose in einem dreistufigen Verfahren. Dieses Verfahren ist unter Ziffer II.2.9) (Los Nr. 1) ausführlich beschrieben. Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen (Höchstzahl insgesamt (Los 1 und Los 2) 5) werden zunächst für die Angebotsabgabe zu Los 1 (Kindergarten „Haldenstraße") aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe in Los 2 (Kindergarten „Stöhrerweg") erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
2. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 036-077854 (2018-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von 2 Neubauten nachkommen. Hierfür sollen 2 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll. Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projekt befindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein. Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Die Stadt Schorndorf will den dringenden Bedarf an Flächen für die Kinderbetreuung durch die Realisierung von 2 Neubauten nachkommen. Hierfür sollen 2 6-gruppige Kindergärten einschließlich deren Außenanlagen erstellt werden. Die Stadtverwaltung plant hierbei einen Qualitätsstandard zu definieren, der für die künftigen städtischen Kindergartenneubauten als Typus gelten soll. Die Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt zeitlich aufeinanderfolgend. Das erste zu realisierende Projekt befindet sich in der Haldenstraße im Teilort Haubersbronn („Los 1“) und soll im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden. Die zweite Baumaßnahme befindet sich entlang des Stöhrerwegs im nördlichen Teil der Kernstadt („Los 2“) und soll im Februar 2021 betriebsfertig sein. Für die funktionale Umsetzung der Projekte hat die Stadt Schorndorf entschieden, die Leistungen im Wege einer kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 3 655 462 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Schorndorf – Fachbereich Gebäudemanagement
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Kindergarten „Haldenstraße“
Kurze Beschreibung:
Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße“ im Teilort Haubersbronn stellt die zeitlich erste Maßnahme dar, die im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen“) des 6-gruppigen Kindergartens „Haldenstraße“ auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung“ erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße“ soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.
Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße“ im Teilort Haubersbronn stellt die zeitlich erste Maßnahme dar, die im Februar 2020 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen“) des 6-gruppigen Kindergartens „Haldenstraße“ auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung“ erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Haldenstraße“ soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.
Bezeichnung des Loses: Kindergarten „Stöhrerweg“
Kurze Beschreibung:
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg“ in Schorndorf-Nord soll zeitlich zu Los 1 versetzt im Februar 2021 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen“) des 6-gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg“ auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung“ erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg“ soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg“ in Schorndorf-Nord soll zeitlich zu Los 1 versetzt im Februar 2021 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen“) des 6-gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg“ auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung“ erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg“ soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schorndorf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Name: Weizenegger Objektbau GmbH
Postort: Bad Wurzach
Postleitzahl: 88410
Land: Deutschland 🇩🇪 Ravensburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3655462.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Gebäudemanagement – Frau Christina Kaltsami
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" in Schorndorf-Nord soll zeitlich zu Los 1 versetzt im Februar 2021 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.
Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" in Schorndorf-Nord soll zeitlich zu Los 1 versetzt im Februar 2021 an den Nutzer übergeben werden soll. Gegenstand dieses Loses ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung („Planen und Bauen") des 6gruppigen Kindergartens „Stöhrerweg" auf der Grundlage einer funktionales Leistungsbeschreibung, die es den teilnehmenden Unternehmen insbesondere ermöglichen soll, unterschiedliche Konstruktionssysteme anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Schorndorf eine „Orientierungsplanung" erstellt, die die wesentlichen gewünschten Raum- und Funktionsanforderungen planerisch darstellt und diesbezüglich die funktionale Leistungsbeschreibung ergänzt. Der 6-gruppige Kindergarten „Stöhrerweg" soll jeweils 3 Gruppen Kinder U3 sowie Kinder Ü3 umfassen und somit für den Aufenthalt von ca. 105 Kinder (30 Kinder U3 und 75 Kinder Ü3) ausgerichtet sein.