Planungsleistung Sanierung und Anbau Bestandsgebäude in Essen-Werden

Folkwang Universität der Künste

Planung Schulgebäude Wesselswerth (Sanierung Bestandsgebäude und Errichtung Neubau).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-21 Auftragsbekanntmachung
2018-03-27 Ergänzende Angaben
2018-04-20 Ergänzende Angaben
2018-04-23 Ergänzende Angaben
2018-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 20180984
Kurze Beschreibung:
Planung Schulgebäude Wesselswerth (Sanierung Bestandsgebäude und Errichtung Neubau).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Folkwang Universität der Künste
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.folkwang-uni.de 🌏
E-Mail: michael.fricke@folkwang-uni.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY45YUM9 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY45YUM9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-130360
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Der vorliegende Auftrag wird im Wege einer Funktionalausschreibung vergeben, d. h. der öffentliche Auftraggeber gibt keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Den Bietern werden lediglich Rahmenbedingungen vorgegeben, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand sind sämtliche erforderlichen Architektenleistungen für die folgende Baumaßnahme: Sanierung des ehemaligen, denkmalgeschützen Grundschulgebäudes Wesselswerth und die Errichtung eines dreigeschossigen Neubaus zum Zwecke der Schaffung und des Betriebes von Übungsräumen, Vorlesungs- und Unterrichtssälen und Multifunktionsflächen für eine Musikhochschule.
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Dauer: 120 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der vorliegende Auftrag wird im Wege einer Funktionalausschreibung vergeben, d. h. der öffentliche Auftraggeber gibt keinen detaillierten Leistungskatalog vor, sondern definiert die zu erbringende Leistung nach dem zu erreichenden Ziel. Den Bietern werden lediglich Rahmenbedingungen vorgegeben, die bei der Angebotsabgabe zu beachten sind.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert wird die Berufsqualifikation des Architekten. Gemäß § 75 Abs. 1 VgV ist insoweit zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit vorstehender Qualifikation benennen.
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Mindeststandards:
(1) Mindestjahresumsatz in Höhe von 500 000 EUR pro Geschäftsjahr jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre;
(2) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (mindestens zweifach maximiert pro Jahr):
a. Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR;
b. Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen (siehe nachstehend: Möglicherweise geforderte Mindeststandards);
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Mindeststandards:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Ansprechpartner, dessen Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Anschrift und Postanschrift).
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Für die Bejahung ihrer Vergleichbarkeit müssen die angegebenen Referenzen.
(i) in ihrer Gesamtheit (nicht jeweils) die Bereiche
— Denkmalschutz,
— Sanierung von Neubau von Schul- oder Hochschulbauten,
— und Neubau von Schul- oder Hochschulbauten abdecken.
(ii) jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI zum Gegenstand;
(iii) und jeweils anrechenbare Baukosten nach § 10 HOAI in Höhe von mindestens 2,0 Mio. EUR haben.
Der Nachweis der Vergleichbarkeit einer Referenz obliegt dem Bewerber. Der Bewerber muss angegebene Referenzen deshalb im Hinblick auf die vorstehenden Kriterien zur Vergleichbarkeit aussagekräftig erläutern. Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart (Übungsräume, Vorlesungs- und Unterrichtssäle und Multifunktionsflächen für eine Musikhochschule) geplant oder realisiert hat.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gesetz über den Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Architektin“, „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ sowie über die Ingenieurkammer-Bau – Baukammerngesetz (BauKaG NRW) – vom 16.12.2003.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 31.1.2017 und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Im Weiteren wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Koordination, Personalverfügbarkeit und Reaktionszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Maßnahmen zum Zwecke der Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit sowie der Einhaltung von Zeitplan und Baukostenobergrenze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.folkwang-uni.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY45YUM9 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postort: Dortmund
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de 📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.bakertilly.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Im vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig ist die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen i. S. v. § 77 Abs. 2 VgV. Der Bieter gewährleistet, dass die von ihm eingereichten Teilnahme- und Angebotsunterlagen keine Leistungen darstellen, die Vergütungspflichten der Auftraggeberin nach der HOAI auslösen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNY45YUM9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern;
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
4. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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5. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 059-130360 (2018-03-21)
Ergänzende Angaben (2018-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung Schulgebäude Wesselswerth (Sanierung Bestandsgebäude und Errichtung Neubau)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 062-138038
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 059-130360
ABl. S-Ausgabe: 62
Quelle: OJS 2018/S 062-138038 (2018-03-27)
Ergänzende Angaben (2018-04-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-177344
ABl. S-Ausgabe: 79
Quelle: OJS 2018/S 079-177344 (2018-04-20)
Ergänzende Angaben (2018-04-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 080-179740
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2018/S 080-179740 (2018-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-574201
ABl. S-Ausgabe: 248

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Name: Nattler Architekten
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 477 017 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY45Y8TM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Mehr anzeigen
5) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574201 (2018-12-21)