Mit der Erschließung von Entwicklungsflächen und der Ansiedelung von Unternehmen am Industriestandort Schwarze Pumpe werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die die Versorgung der Anlieger mit sulfatarmen Brauch- und Prozesswasser (SAW) sichern.
Infolgedessen wird im Industriepark Schwarze Pumpe eine Reinigungsanlage für die Aufbereitung von 15 500 m/d sulfatarmen Grundwassers aus der Wasserfassung Groß Luja und der Wasserfassung im Industriegebiet (IG) Spremberg-Ost errichtet. Aufgrund der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers wird sich diese Reinigungsanlage aus physikalischer Entsäuerung, Enteisenung und Entmanganung zusammensetzen, um den Ansprüchen an die Qualität von Brauch- und Prozesswasser zu genügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: ASG - 13 - 2018
Kurze Beschreibung:
“Mit der Erschließung von Entwicklungsflächen und der Ansiedelung von Unternehmen am Industriestandort Schwarze Pumpe werden zusätzliche Maßnahmen...”
Kurze Beschreibung
Mit der Erschließung von Entwicklungsflächen und der Ansiedelung von Unternehmen am Industriestandort Schwarze Pumpe werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die die Versorgung der Anlieger mit sulfatarmen Brauch- und Prozesswasser (SAW) sichern.
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen”
Quelle: OJS 2018/S 230-525889 (2018-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 851 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: An der Heide/Straße A- Mitte
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.”
Quelle: OJS 2019/S 072-170937 (2019-04-08)