Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 – Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 Gebäude – § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen brandschutztechnische Ertüchtigung
DUS-2018-0215
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 – Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 Gebäude – § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 – Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 Gebäude – § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 9.
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: U-Bahnhof Oststraße, Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen gemäß HOAI-2013, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude, § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 9...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen gemäß HOAI-2013, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude, § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 9 (stufenweise Vergabe) zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und Erneuerung des Blindenleitsystems.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsphase 3 bis 9 gemäß HOAI 2013 – Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 Gebäude – § 33-37. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der...”
Beschreibung der Optionen
Leistungsphase 3 bis 9 gemäß HOAI 2013 – Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 Gebäude – § 33-37. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht der Verfahrensablauf im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, dass der Bedarf zunächst durch die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu konkretisieren ist (Bedarfskonkretisierung). Auf Grundlage der Bedarfskonkretisierung erfolgt der Bedarfsbeschluss durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach einem positiven Bedarfsbeschluss werden weitere Planungsleistungen beauftragt. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen vom Inhalt des durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Bedarfsbeschluss ab.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Folgende Nachweise sind bei Auftragsvergabe einzureichen:
— Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Folgende Nachweise sind bei Auftragsvergabe einzureichen:
— Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einsendung) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes,
— Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise entsprechend für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen,
— Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— Der Bieter hat mit seinem Angebot mitzuteilen, durch welches Unternehmen welcher Planungsbereich erbracht werden soll. Soweit ein Bieter beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, hat er die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Eine namentliche Bezeichnung von Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein Bewerber beabsichtigt, sich eines anderen Unternehmens zur Herstellung seiner Eignung zu bedienen. In diesem Fall hat er dieses Unternehmen bereits beim Angebot zu benennen und eine durch dieses Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 S. 2 und 3 SektVO vorzulegen, wonach ihm die Mittel des Unternehmens, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung stehen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- oder Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für das Unternehmen die unter 1.) und 2.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Alle für das Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot oder wie beschrieben zur Auftragsvergabe, zu erbringen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Sollten für das Angebot geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Folgende Nachweise sind dann bei Auftragsvergabe einzureichen:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Folgende Nachweise sind dann bei Auftragsvergabe einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und 1,5 Mio. EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden.
Soweit sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannte Erklärung bzw. der vorgenannte Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Angaben unter III.1.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mit dem Angebot sind 2 „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Unter einem „vollwertigen Referenznachweis“ wird verstanden, dass die Erbringung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mit dem Angebot sind 2 „vollwertige Referenznachweise“ einzureichen. Unter einem „vollwertigen Referenznachweis“ wird verstanden, dass die Erbringung der nachfolgenden Leistungsphasen gem. HOAI für das nachfolgende Objekt nachgewiesen werden kann: Objektplanung Gebäude – für einen unterirdischen Bahnhof (Tunnelbauwerk für den Schienen- oder motorisierten Individualverkehr), Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI. Die durch die Referenzprojekte nachgewiesenen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI müssen innerhalb der letzten 10 Jahre begonnen worden sein. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Projektes nach Art und Umfang, Name, Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers, Leistungszeitraum sowie Investitionsvolumen,
— Mit dem Angebot ist der für die Durchführung vorgesehene Fachverantwortliche oder sind die für die Durchführung vorgesehenen Fachverantwortlichen für die Planungsbereiche namentlich zu benennen. Darüber hinaus ist ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber als Gesamtprojektleiter namentlich zu benennen. Für alle vorgenannten Funktionen dürfen insgesamt maximal vier Personen benannt werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass alle vorgenannten Funktionen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Mit dem Angebot sind die berufliche Qualifikation (Ausbildungs- und ggf. Fortbildungsnachweise) sowie die Projekterfahrung (Darstellung der persönlichen Referenzen) der benannten Personen nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-14
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-14
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“1) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für...”
1) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Frau Hollekamp, Tel.: +49 21189-98468, katharina.hollekamp@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per E-Mail an die Bieter versenden;
2) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber;
3) Angebote von Bietern die die Teilnahmebedingungen unter III.1 nicht vollumfänglich nachweisen können, werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 227-520359 (2018-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 - Teil 3 Objektplanung - Abschnitt 1 Gebäude - § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gemäß HOAI 2013 - Teil 3 Objektplanung - Abschnitt 1 Gebäude - § 33-37, Leistungsphasen 1 und 2, optional Leistungsphase 3 bis 9.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1456409.69 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsphase 3 bis 9 gemäß HOAI 2013 - Teil 3 Objektplanung - Abschnitt 1 Gebäude - § 33-37. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der...”
Beschreibung der Optionen
Leistungsphase 3 bis 9 gemäß HOAI 2013 - Teil 3 Objektplanung - Abschnitt 1 Gebäude - § 33-37. Entsprechend der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsanweisung Bau (GA Bau) der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht der Verfahrensablauf im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, dass der Bedarf zunächst durch die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu konkretisieren ist (Bedarfskonkretisierung). Auf Grundlage der Bedarfskonkretisierung erfolgt der Bedarfsbeschluss durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach einem positiven Bedarfsbeschluss werden weitere Planungsleistungen beauftragt. Somit hängen die Notwendigkeit und der Umfang der weiteren Beauftragung des Auftragnehmers mit optionalen Leistungen vom Inhalt des durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch zu fassenden Bedarfsbeschluss ab.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 227-520359
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Planungsleistungen brandschutztechnische Ertüchtigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Sankt-Franziskus-Straße, 148
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211610201📞
E-Mail: vergabe-duesseldorf@schuessler-plan.de📧
Fax: +49 2116102-199 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1456409.69 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 106-260131 (2019-05-31)