Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der gef. Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix I (BM I), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Los.
Formale Prüfung:
1) Abgabefrist;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular/Anlagen) auf Vergabe-Plattform (Ausschluss von TA, eingereicht per Post, E-Mail o. Fax);
3) Abschlusserklärungen unterschrieben (Textform);
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs-/Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe Art der Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
7) Organigramm;
8) Angabe NAN gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der NAN im Original gezeichnet;
9) Angabe Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§123 u. 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug;
13) Honorarumsatz;
14) Berufshaftpflichtversicherung;
15) Mindestreferenz Typ A;
16) Mindestreferenz Typ B;
17) Qualifikation PL/stellv. PL;
18) Berufserfahrung PL/stellv. PL.
Auswahlkriterien:
I) jeweils Durchschnitt Umsätze letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre Ingenieurbauwerke u. Technische Ausrüstung (in Anl. an §§43 u. 55 HOAI 2013) in EUR brutto je 5 %,
II.1) Mindestref. Typ A: OPL Ingenieurbauwerke (in Anl. an §43 HOAI 2013) für die Tief-/Kanalbauarbeiten bei Erstellung NGA-Netzausbau; min. LPH 3-4 erbracht; Herstellungskosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur (passiv)) von min. 5 Mio. EUR brutto; LPH 6 abgeschlossen im Zeitr. 1.9.2013 bis 31.8.2018, min. 350 km Gf-Kabel o. min. 150 km Leerrohr für Gf-Netz o. min. 2 500 Anschlüsse. 24 %,
II.2) Mindestref. Typ B: FP Technische Ausrüstung (in Anl. an §55 HOAI 2013) für die Erstellung NGA-Netzausbau; min. LPH 3-4 erbracht; Herstellungskosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur (passiv)) von min. 5 Mio. EUR brutto; LPH 6 abgeschlossen im Zeitr. 1.9.2013 bis 31.8.2018, min. 350 km Gf-Kabel o. min. 150 km Leerrohr für Gf-Netz o. min. 2 500 Anschlüsse. 24 %,
III.1) Zusätz. Ref. Typ A (weitere Mindestref. Typ A), 3 %,
III.2) Zusätz. Ref. Typ B (weitere Mindestref. Typ B), 3 %,
III.3) Zusätz. Ref. Typ C: Erfahrungen mit Vergaberecht nach VOB A §3 (1) o. (2) o. §3 EU (1) o. (2) bei der Planung u. Erstellung der Tief-/Kanalbauarbeiten NGA-Netzausbau, min. LPH 5-7 (in Anl. an §§43 o. 55 HOAI 2013) erbracht; abgeschlossenes, im Zeitr. 1.9.2013 bis 31.8.2018 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer), 8 %,
III.4) Zusätz. Ref. Typ D: Erfahrungen mit Fördermittelgebern bei der Planung der Tief-/Kanalbauarbeiten NGA-Netzausbau min. LPH 3-4 (in Anl. an §§43 o. 55 HOAI 2013) erbracht, Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) u./o. Verwendungsnachweis (VNW), 8 %,
IV.1) Berufserfahrung PL, 5 %,
IV.2) Pers. Ref. PL, 5 %,
IV.3) Berufserfahrung stellv. PL, 5 %,
IV.4) Pers. Ref. stellv. PL, 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten BM I entnommen werden.