Der Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord beabsichtigt in den weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets den Aufbau einer passiven Breitbandnetz-Infrastruktur, die im Betreibermodell verpachtet wird. Ein Betreiber ist bereits ausgewählt. Das Projekt beruht auf einer Förderung gem. Breitbandrichtlinie des Bundes.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für die Herstellung des passiven Breitbandnetzes in den weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Strukturplanung, beginnend mit der Vorbereitung der Genehmigungsplanung. Das Leistungsbild ergibt sich aus dem Vertragstext und der Leistungsbeschreibung. Der Auftrag unterliegt preisrechtlich nicht der HOAI, diesbezügliche Leistungsbilder sind nur nachrangig und analog für den Umfang von Leistungspflichten relevant (vgl. näher Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord
Postanschrift: Marktstraße 12
Postort: Niebüll
Postleitzahl: 25899
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt Südtondern, z. Hd. Frau Maren Christiansen
Telefon: +49 4661601221📞
E-Mail: info@breitband-zweckverband-nf-nord.de📧
Fax: +49 466160167221 📠
Region: Nordfriesland🏙️
URL: www.breitband-zweckverband-nf-nord.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Breitbandversorgung
Produkte/Dienstleistungen: Planung von Rohrleitungen📦
Produkte/Dienstleistungen: JA24
📦
Produkte/Dienstleistungen: JA10
📦
Kurze Beschreibung:
“Der Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord beabsichtigt in den weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets den Aufbau einer passiven...”
Kurze Beschreibung
Der Breitband-Zweckverband Nordfriesland-Nord beabsichtigt in den weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets den Aufbau einer passiven Breitbandnetz-Infrastruktur, die im Betreibermodell verpachtet wird. Ein Betreiber ist bereits ausgewählt. Das Projekt beruht auf einer Förderung gem. Breitbandrichtlinie des Bundes.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für die Herstellung des passiven Breitbandnetzes in den weißen NGA-Flecken des Verbandsgebiets auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Strukturplanung, beginnend mit der Vorbereitung der Genehmigungsplanung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 927 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Breitband-Zweckverbands Nordfriesland-Nord.
Beschreibung der Beschaffung:
“Siehe II.1.4. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen ab Vorbereitung der Genehmigungsplanung. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser...”
Beschreibung der Beschaffung
Siehe II.1.4. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen ab Vorbereitung der Genehmigungsplanung. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung nach näherer Maßgabe des Vertrages.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminziele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Berufserfahrung des betrauten Leitungspersonals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von Einarbeitung/Vorbereitung der Genehmigungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen der Bauüberwachung (Bauoberleitung u. örtl. Bauüberwachung einschl. Dokumentation). Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphase aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind Bauabschnitte (Ausbaucluster) vorgesehen.
Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind im Vertrag vereinbart.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-237560
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Planungsleistungen Breitbandversorgung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH
Postanschrift: Havelstraße 33
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 380 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 927 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Ein wirksam...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Vergabekammer nicht aufgehoben werden. Gerichtet werden kann ein Nachprüfungsantrag nach der Auftragsvergabe (= Zuschlagserteilung, Vertragsschluss) nur noch auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Zuschlagserteilung oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung des Verfahrens im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die (erfolgte) Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574211 (2018-12-21)