Beschreibung der Beschaffung
Die GWH vergibt die Leistungen im „Verfahren zur Vergabe der Objektplanung nach § 55 HOAI für Sanierung und Umgestaltung des Badeparks Haßloch“ in einem europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der §§ 14 Abs. 3, 17 VgV in Verbindung mit § 74 VgV, dieser Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen.
Es liegt noch keine Planung der beabsichtigten Baumaßnahme vor, das grundlegende Konzept soll mit einem Projektsteuerer erarbeitet, die Ausschreibung, Vergabe Ausführung der Planung soll ebenso wie die Bauausführung vom Projektsteuerer begleitet und betreut werden. Neben dem Rückbau und der Sanierung der Hauptbadehalle soll voraussichtlich das folgende Raumprogramm neu realisiert werden:
25 m – Schwimmbecken mit 4 Bahnen, die auch für den Schulbetrieb nutzbar sein sollen;
Thermisch und akustisch getrenntes Multifunktionsbecken (10 x 10 m);
Dampfbad / Wärmeraum (15 – 20 Personen)
Kinderspielbereich innen;
Kinderspielbereich außen;
Nutzerorientierte Ausstattungsdetails werden nach Vorlage der Planung abgestimmt.
Die nach konkreter Planung berechneten Investitionskosten (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276) sowie der daraus resultierende kalkulierte jährliche Aufwand sind den kommunalen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:
1) Baulogistische Einflüsse
Durch die Einordnung des Grundstücks und durch die vorhandenen Liegenschaften vor Ort, die während der Baumaßnahmen unbeeinträchtigt bleiben müssen, sind die baulogistischen Einflüsse bereits in der Planungsphase zu beachten.
2) Energetische Planungsziele
Bei der Planung ist von den aktuellen Regeln der Technik bezüglich des Wärme- und Emissionsschutzes auszugehen (EnEV 2016). Die ERP 2018 (Energy related Products-Directive – „Öko Design Richtlinie“) ist ebenfalls zu beachten. Im Rahmen der Planung sind innovative Ansätze der Energieeinsparung von erhöhter Bedeutung.
3) Wirtschaftliche Planungsziele
Die wirtschaftlichen Planungsziele sind für die Gemeindewerke Haßloch GmbH von enormer Bedeutung. Der Investitionsrahmen wurde auf 8,5 Mio. € netto geschätzt (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276). Die Rückbaukosten und der Abriss der alten Gebäude sind in diesen Kosten enthalten.
Da diese Investitionskosten direkten Eingang in die Folgekostenberechnung der kommenden Jahre haben (Kapitaldienst), sind sie für die Realisierbarkeit der Maßnahme im hohen Maße relevant. Bei der Planung des Gebäudes und der Innenräume ist daher neben der Erfüllung des Raumprogramms auf eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise zu achten.
Neben den Investitionskosten und dem damit einhergehenden Kapitaldienst sind die Personal- und Verbrauchskosten die weiteren signifikanten Kostenblöcke. Die Planung hat sich daher an einem wirtschaftlichen Einsatz der personellen Ressourcen zu orientieren. Insbesondere ist die Gesamtanlage so zu konzipieren, dass ein Betrieb in Schwachlastzeiten mit einem minimalen Personal- und Ressourceneinsatz möglich wird. Diese gilt insbesondere für die Aufsicht des Hallenbades, die technische Betriebsführung und den Unterhalt/Reinigung der Einrichtungen.
4) Grundsätzliche Ziele:
Mit dem Bad müssen folgende Bedingungen erfüllt werden können:
— Versorgungsauftrag für Schul- und Vereinsschwimmen,
— ein weitgefächertes Kursangebot muss abgedeckt werden,
— öffentlicher Badebetrieb
— Angebote für Familien (ganzjährig).
5) Sonstiges:
Nebenräume und Infrastruktur in Anlehnung an die Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinie, 5. Auflage, 2013) bzw. der DIN 15288 Teil 1;
Ein Parallelbetrieb zwischen Schulen und Vereinen einerseits und der Öffentlichkeit andererseits muss möglich sein.
Alle Bereiche des Bades sind durchgängig behindertengerecht und barrierefrei zu planen.
Die Einrichtung folgender Tarifzonen muss planerisch berücksichtigt werden:
— Badetarife,
— Aufbuchung / Tarifübergang Sauna.