Der Auftrag umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5 und 6) nach § 55 HOAI für den Neubau Gymnasium Langenhagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Langenhagen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Langenhagen Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ramona.mellin@langenhagen.de📧
Region: Region Hannover🏙️
URL: www.langenhagen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6) / Neubau Gymnasium Langenhagen
VE 736.02”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5 und6) nach § 55 HOAI für den Neubau Gymnasium Langenhagen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau Gymnasium Langenhagen Theodor-Heuss-Straße 30853 Langenhagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Langenhagen plant den Neubau eines 7-zügigen Gymnasiums mit Sportanlagen und Freianlagen auf einem rund 42 600 m großen Grundstück an der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Langenhagen plant den Neubau eines 7-zügigen Gymnasiums mit Sportanlagen und Freianlagen auf einem rund 42 600 m großen Grundstück an der Theodor-Heuss-Straße in Langenhagen. Das Raumprogramm des Schulneubaus umfasst eine Gesamt-Nutzungsfläche (NUF) von rund 14 800 m. Die Fläche beinhaltet neben den allgemeinen Unterrichtsräumen die naturwissenschaftlichen Fachräume, den Verwaltungsbereich, eine Biblio-/Mediathek sowie eine Mensa. Hinzu kommen 2 Sporthallen sowie die Außensportflächen und Freianlagen.
— Neubau Gymnasium, Raumprogramm ca. 11 100 m
— Indoor-Sportflächen (5 Felder), ca. 3 700 m
— Parkflächen für 120 PKW
— Freianlagen und Außensportflächen, ca. 33 500 m
Wesentliche Zielsetzungen sind eine architektonische, gestalterische, funktionale und pädagogische Umsetzung des Raumprogramms. Ebenso sind wirtschaftliche und energetische Aspekte zu berücksichtigen.
Die Vergabe der Planungsleistungen für Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie für Freianlagen erfolgt im Rahmen eines nichtoffenen Wettbewerbes gemäß RPW 2013.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3 in...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 und 9 (Stufe 3). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 117-265898
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VE 736.02
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Schlegel & Reußwig GmbH
Postanschrift: Jahnstraße 33
Postort: Lage / Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lippe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe...”
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Anschrift einzureichen.
4) Den mindestens drei, höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Anschrift schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle, der Constrata Ingenieur-Gesellschaft gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I.3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62YGN6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaftlichkeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw-niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 247-570542 (2018-12-20)