Planungsleistungen endgültige Oberflächenabdichtung Zentralmülldeponie Rastorf im Kreis Plön

Zentralmülldeponie Rastorf GmbH

Gegenstand des Auftrags sind sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für die Baumaßnahme „Realisierung einer endgültigen Oberflächenabdichtung auf der Zentralmülldeponie Rastorf im Kreis Plön“. Zu der Baumaßnahme zählen die Geländefreimachung einschließlich des Rückbaus oder Teilrückbaus der temporären mineralischen Oberflächenabdeckung, Profilierungsmaßnahmen zur Herstellung der notwendigen Mindestgefälle und der Endkubatur, die Herstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung mit Rekultivierung gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung (insbesondere deren Anhang 1) inklusive des Wegebaus für die spätere Befahrung, die Oberflächenwasserableitung und die Gasfassung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-20 Auftragsbekanntmachung
2018-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für die Baumaßnahme „Realisierung einer endgültigen Oberflächenabdichtung auf der Zentralmülldeponie Rastorf im Kreis Plön“. Zu der Baumaßnahme zählen die Geländefreimachung einschließlich des Rückbaus oder Teilrückbaus der temporären mineralischen Oberflächenabdeckung, Profilierungsmaßnahmen zur Herstellung der notwendigen Mindestgefälle und der Endkubatur, die Herstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung mit Rekultivierung gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung (insbesondere deren Anhang 1) inklusive des Wegebaus für die spätere Befahrung, die Oberflächenwasserableitung und die Gasfassung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planung oder Aufbau von Umwelteinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentralmülldeponie Rastorf GmbH
Postanschrift: Hoheneichen 20
Postleitzahl: 24211
Postort: Rastorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.zmd-rastorf.de 🌏
E-Mail: hbecker@awz-rastorf.de 📧
Telefon: +49 430783670 📞
Fax: +49 43078025 📠
URL der Dokumente: http://www.zmd-rastorf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 058-128272
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen / Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für denTeilnahmeantrag bereit, deren Verwendung empfohlen wird, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach dem Teilnahmewettbewerb gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig. Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Regelungen zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich in den Vergabeunterlagen (Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)). Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischenMindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Hinweis: Von der Verpflichtungserklärung ist die Erklärung zur TTG-Auftragssperre (PL4.3) zu unterscheiden, die schon mit dem Teilnahmeantrag abzugeben ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 330 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zu HOAI. Beauftragt werden jeweils die Grundleistungen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 330 000 EUR 💰
Dauer: 42 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Angabe zur Laufzeit beruht auf einer Schätzung der Planungs- und Bauzeit (und unterstellt die Beaufragung der Bauoberleitung / Bauüberwachung). Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem Umfang der stufenweisen Beauftragung, den vereinbarten Terminzielen und dem Verlauf der Baumaßnahme.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftragsvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung. Die optionale Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungen der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Die optionale Auftragsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen der Bauoberleitung (ggf. einschließlich der Besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung und weiterer besonderer Leistungen) und der Objektbetreuung. Der Abruf kann auch jeweils auf einzelne Leistungsphasen aus den Auftragsstufen oder Leistungen für Bauabschnitte beschränkt werden. Für die Baumaßnahme sind 3 Bauabschnitte vorgesehen.
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Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis, Einzelheiten sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FC01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rastorf im Kreis Plön

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen:
EK-I. Wirksame Gründung;
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung;
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3.1 Eigenerklärung Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
PL5 Keine Insolvenz o. Ä
PL6 Keine schweren Verfehlungen
PL7 Keine Vertragsverletzungen
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien:
EK-IV. Haftpflichtversicherung;
EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze;
EK-VI. Größenordnung Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL1: Haftpflichtversicherung,
WL2: Gesamtumsatz,
WL3: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien:
EK-VII. Berufliche Erfahrung/Referenzen;
EK-VIII. Personalstärke;
EK-IX. Berufsqualifikation als beratender Ingenieur.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1: Referenzliste,
TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte,
TL3: Erklärung zur Berufsqualifikation.
Einzelheiten zu TL1 bis TL3 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4) geregelt und zu beachten!
Mindeststandards:
Zu EK-IX und TL3: Berufsqualifikation als beratender Ingenieur / beratende Ingenieurin, Fachrichtung Bauingenieurwesen. Einzelheiten in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Beratende Ingenieure, Fachrichtung Bauingenieurwesen. AIK-Gesetz Schleswig-Holstein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), Einräumung der im TTG vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte) zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden. Verpflichtungserklärungen nach dem TTG sind mit dem Angebot einzureichen (also noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, nicht zu verwechseln mit der Eigenerklärung III.1.1 PL4.3, die schon mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist!).
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Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer und bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus § 9 Abs. 3 TTG zu beachten (Hinweis auf den Charakter als öffentlicher Auftrag, Erklärungspflichten zu Tariftreue / Mindestlohn, keine ungünstigeren Bedingungen hinsichtlich der Zahlungsweise).
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sind mehr als fünf geeignete Bewerber vorhanden, behält sich der Auftraggeber eine Begrenzung der Zahl der Bewerber vor, ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maximale Größe besteht jedoch nicht. Eine strikte Höchstzahl wird nicht bereits jetzt festgelegt, sondern in Abhängigkeit von den Angaben in den Bewerbungen und deren Bewertung nach den Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien sind den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (vgl. Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5).
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Henning Becker, Geschäftsführer
Internetadresse: www.zmd-rastorf.de 🌏
Dokumente URL: www.zmd-rastorf.de 🌏
URL der Dokumente: www.zmd-rastorf.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen / Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
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Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für denTeilnahmeantrag bereit, deren Verwendung empfohlen wird, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach dem Teilnahmewettbewerb gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Regelungen zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich in den Vergabeunterlagen (Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
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Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischenMindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Hinweis: Von der Verpflichtungserklärung ist die Erklärung zur TTG-Auftragssperre (PL4.3) zu unterscheiden, die schon mit dem Teilnahmeantrag abzugeben ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zentralmülldeponie Rastorf GmbH befindet sich gesellschaftsrechtlich in privater Hand. Sie versteht sich jedoch aufgrund besonderer Umstände als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB: Die Gesellschaft nimmt die Aufgabe der Deponienachsorge und Rekultivierung als Gemeinwohlaufgabe im Auftrag des Kreises Plön wahr, dem der Planfeststellungsbeschluss für die Deponie erteilt wurde und der die Erfüllung dieser Aufgabe aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Gesellschaft auch teilweise finanziert und die Gesellschaft hierbei überwacht.
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Ausgehend davon unterliegt das Vergabeverfahren den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Die verbindliche Beurteilung, ob dies tatsächlich der Fall ist, obliegt jedoch nur den Nachprüfungsinstanzen selbst. Sollte die Gesellschaft kein öffentlicher Auftraggeber sein, so wäre das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet. Daher kann die Zentralmülldeponie Rastorf GmbH nicht ausschließen, dass ein etwaiger von einem Bewerber oder Bieter eingereichter Nachprüfungsantrag im Ergebnis mangels Auftraggeber-Eigenschaft dieser Gesellschaft als unzulässig verworfen wird. Das diesbezügliche Risiko übernimmt die Gesellschaft nicht und auch sonst keine Gewähr dafür, dass sie tatsächlich öffentlicher Auftraggeber ist.
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Außerdem gilt: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 058-128272 (2018-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 428 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 190-430256
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 058-128272
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5: Die Zuschlagskriterien waren in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen näher konkretisiert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe II.1.4. Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 12.1 zu HOAI. Beauftragt werden jeweils die Grundleistungen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung nach näherer Maßgabe des Vertragstextes.
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Beschreibung der Optionen:
Vorbehalten bleibt ferner die Beauftragung zusätzlicher oder geänderter Leistungen für die Planung der Baumaßnahme nach Erfordernis gem. Vertragstext.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.5: Die Zuschlagskriterien waren in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen näher konkretisiert.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik/Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation
Qualifikation des betrauten Leitungspersonals
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals im Deponiebau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit für das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-19 📅
Name: IPP Ingenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rendsburger Landstr. 196-198
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 428 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zentralmülldeponie Rastorf GmbH befindet sich gesellschaftsrechtlich in privater Hand. Sie versteht sich jedoch aufgrund besonderer Umstände als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB: Die Gesellschaft nimmt die Aufgabe der Deponienachsorge und Rekultivierung als Gemeinwohlaufgabe im Auftrag des Kreises Plön wahr, dem der Planfeststellungsbeschluss für die Deponie erteilt wurde und der die Erfüllung dieser Aufgabe aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Gesellschaft auch teilweise finanziert und die Gesellschaft hierbei überwacht. Ausgehend davon unterliegt das Vergabeverfahren den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Die verbindliche Beurteilung, ob dies tatsächlich der Fall ist, obliegt jedoch nur den Nachprüfungsinstanzen selbst.
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Jedenfalls gilt: Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Gerichtet werden kann ein Nachprüfungsantrag nach der Auftragsvergabe (= Zuschlagserteilung, Vertragsschluss) nur noch auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Zuschlagserteilung oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 190-430256 (2018-10-01)