Beschreibung der Beschaffung
II.2.4.1) Vorbemerkung
Aufgrund des festgestellten Schadensausmaßes ist der Ersatz-Neubau die Vorzugsvariante.
II.2.4.2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen u. Stufen:
Pos. 1) Ing.-Bauwerke (IBW)
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI für die Brücke
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.2) Örtl. Bauüberwachung
Pos. 1.2.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für IBW für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 12.1, HOAI
Pos. 2) Verkehrsanlagen (VA)
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 47 HOAI für die Deckschicht
Pos. 1.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 1.1.2) Optional LP 5 bis 9
Pos. 1.2) Örtl. Bauüberwachung
Pos. 1.2.1) Optional Besond. Leistungen aus dem Leistungsbild für VA für die Örtl. Bauüberwachung nach Anl. 13.1, HOAI
Pos. 3) Tragwerksplanung
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI
Pos. 3.1.1) LP 1 bis 4
Pos. 3.1.2) Optional LP 5 u. 6
Pos. 4) Besondere Leistungen
Pos. 4.1) Bestandsaufnahme der denkmalschutzrelevanten Bauteile
Pos. 4.1.1) Optional Vermessungstechnische Bestandsaufnahme
Pos. 4.1.2) Optional Fotodokumentarische Bestandsaufnahme
Die Leistungen sollen in folg. Stufen beauftragt werden (stufenweise Beauftragung):
Stufe I: Grundleistungen/LP 1 bis 4 (nicht als optional gekennzeichnet)
Stufe II: Optional weitere Leistungen gemäß Auflistung oben
II.2.4.3) Ergänzende Angaben
II.2.4.3.1) Termine
Für den Auftrag gelten folgende terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 15.8.2018;
b) Vorlage der Genehmigungsplanung bis 31.1.2019;
c) LP 5 ff nach Vorliegen der Genehmigung, Baubeginn im Jahr 2019.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.3.2) Erläuterung Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit endet mit dem Ablauf der Gewährleistung der Baumaßnahmen (bis zu 5 Jahren).
II.2.4.3.3) Bestandsaufnahme denkmalschutzrelevanter Bauteile
Die vermessungstechnische und fotodokumentarische Bestandsaufnahme der denkmalschutzrelevanten Bauteile (Vasen, Brüstungen, Oberflächen komplett) erfolgt in Abstimmung zwischen Planungsbüro und Denkmalschutzbehörde.
II.2.4.3.4) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögliche Beeinträchtigungen des Verkehrs sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer während der Ausführungsplanung ggf. Anforderungen an Provisorien zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
Der Planer hat den sonstigen Beteiligten erforderliche Abstimmungen zu treffen (bspw. Bereiche Verkehr, Artenschutz, Denkmalschutz, Vermessung, SiGeKo).
II.2.4.3.5) Auftragswert
Der Auftragswert wird mit ca. 225 000 EUR (netto) angenommen.