Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der — Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen), 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 – 9 — Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 – 9 — Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6 — Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9 — Leistungen Bauphysik (Schallschutz) Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt und
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen), 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 – 9
— Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 – 9
— Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6
— Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9
— Leistungen Bauphysik (Schallschutz)
Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag.
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt und
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt und
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-14 📅
Datum des Beginns: 2018-11-15 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 134-306704
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 19 Abs. 1 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 AEnG vor.
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des Formblattes in Anlage 4 abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor Auftragserteilung eine Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 19 Abs. 1 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 AEnG vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt und
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt und
Die genaue Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 7) zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 HOAI insgesamt anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 (bzw. LP 6) zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1 – 3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der nachfolgenden LP 4 – 9 besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den AG.
Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 HOAI insgesamt anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 (bzw. LP 6) zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1 – 3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der nachfolgenden LP 4 – 9 besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den AG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hartmut-Hermann-Weg 4
85716 Unterschleißheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantragsschreiben (Anlage 1) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen kann die Erklärung auf einem gesonderten Beiblatt erfolgen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung im Teilnahmeantragsschreiben zu bestätigen.
a) Die Bewerber haben mit Ihrem Teilnahmeantragsschreiben (Anlage 1) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen kann die Erklärung auf einem gesonderten Beiblatt erfolgen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung im Teilnahmeantragsschreiben zu bestätigen.
b) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass Sie im Besitz der notwendigen Berechtigung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu dürfen. Hierzu ist z.B. der erforderliche Kammereintrag und die erforderliche Berufsqualifikation der zuständigen Personen zu benennen. Dieser Nachweis ist ggf. für alle betroffenen Leistungsteile gesondert zu er-bringen. Bei Bewerbergemeinschaften hat das für den jeweiligen Leistungsteil vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe muss das benannte Drittunternehmen den Nachweis erbringen.
b) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass Sie im Besitz der notwendigen Berechtigung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu dürfen. Hierzu ist z.B. der erforderliche Kammereintrag und die erforderliche Berufsqualifikation der zuständigen Personen zu benennen. Dieser Nachweis ist ggf. für alle betroffenen Leistungsteile gesondert zu er-bringen. Bei Bewerbergemeinschaften hat das für den jeweiligen Leistungsteil vorgesehene Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis zu erbringen. Im Falle der Eignungsleihe muss das benannte Drittunternehmen den Nachweis erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, verfügen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, zweifach maximiert pro Jahr, verfügen:
— 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögenschäden,
— 3 000 000 EUR für Personenschäden (je geschädigte Person),
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmean-trags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, dass über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versiche-rungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen. Der Nachweis darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmean-trags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, dass über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versiche-rungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Be-werbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist eine gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Be-werbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist eine gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit abzugeben.
b) Angaben zum Umsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Als Mindestvoraussetzung ist ein Jahresumsatz von 500 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mit-glieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Drittunternehmen oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Als Mindestvoraussetzung ist ein Jahresumsatz von 500 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mit-glieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Drittunternehmen oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Mindeststandards:
— Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen
— Nachweis eines Jahresumsatzes von 500 000 EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten fünf Jahren (Wertungskriterium). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird zu Wertungszwecken anhand der im Informationsmemorandum unter Ziffer 6.2.4 genannten Kriterien beurteilt.
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten fünf Jahren (Wertungskriterium). Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird zu Wertungszwecken anhand der im Informationsmemorandum unter Ziffer 6.2.4 genannten Kriterien beurteilt.
Mindeststandards:
— Vorlage von mindestens einer Referenz nicht älter als 5 Jahre
— Mindestens eine Referenz befindet sich im Betrieb oder war über einen Zeitraum von einem Jahr in Betrieb
— vollständige Abdeckung der Leistungsbereiche Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsbild Objektplanung und Leistungsbild Tragwerksplanung durch die vorgelegten Referenzen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird auf die Ausführungen im Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb verwiesen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG);
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Architekt, Landschaftsarchitekt, (beratender) Ingenieur)
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Architekt, Landschaftsarchitekt, (beratender) Ingenieur)
Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO
Erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch Eintrag in einer eigenen Liste der Bayer. Architekten- oder Ingenieurekammer Bau
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerber-/ bzw. Bietergemeinschaft ist zulässig. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerber-/ bzw. Bietergemeinschaft ist zulässig. Soweit der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abgeben,
a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
b) dass für den Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gegründet wird,
c) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamt-schuldnerisch haften,
e) und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind nach Maßgabe von Ziffer 6.2 des Informationsmemorandums jeweils die do
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gehen aus den ersten zwei Stufen der Eignungsprüfung (Formelle und materielle Eignungsprüfung) mehr als sechs vollständige, formal ord-nungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der vorgelegten Referenzen durch. Das Wertungsvorgehen wird unter Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums ausführlich beschrieben. Hierauf wird aus Platzgründen verwiesen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gehen aus den ersten zwei Stufen der Eignungsprüfung (Formelle und materielle Eignungsprüfung) mehr als sechs vollständige, formal ord-nungsgemäße Teilnahmeanträge von allgemein geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl. Hierzu führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge nach Maßgabe der vorgelegten Referenzen durch. Das Wertungsvorgehen wird unter Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums ausführlich beschrieben. Hierauf wird aus Platzgründen verwiesen.
Sollte nach Durchführung der vergleichenden Wertung der Teilnahmeanträge Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: A
Postort: B
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 134-306704 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 (Entwässerungsplanung), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen), 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 – 9, Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 – 9, Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6, Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9. Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur dieLeistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Architeken- und Ingenieurleistungen zur Planung der Erweiterung der Geothermie-Anlage Unterschleißheim mittels eines 4. Kessels sowie einer Absorptionswärmepumpe für die Fernwärmeversorgung der GTU AG als Generalplanerleistungen. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 (Entwässerungsplanung), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen), 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 – 9, Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 – 9, Fachplanung Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 – 6, Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 – 9. Die Vergabe erfolgt als Generalplanerauftrag. Die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur dieLeistungsphasen 1 – 3 nach HOAI beauftragt. Seitens des Auftragnehmers sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1 – 9 (bzw. 6) HOAI anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4 – 9 zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: https://www.gtuag.de🌏
Fax: +49 8931009166 📠
Die genaue Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung und dem Planervertrag zu entnehmen, die Gegenstand der veröffentlichten Vergabeunterlagen waren.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI beauftragt. Seitens des AN sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1-9 HOAI anzubieten. Der AG behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4-9 zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1-3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der LP 4-9 besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den AG.
Stufenweise Beauftragung: die nachgefragten Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es werden zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI beauftragt. Seitens des AN sind aber trotzdem die Leistungen nach Leistungsphasen 1-9 HOAI anzubieten. Der AG behält sich vor, die Leistungen gemäß LP 4-9 zu einem späteren Zeitpunkt und abhängig von den Ergebnissen der LP 1-3 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Vergütung der LP 4-9 besteht somit erst nach separater Beauftragung durch den AG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschleißheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-13 📅
Name: Josef & Thomas Bauer Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 5
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ib-bauer.de📧
Land: München, Landkreis
🏙️
Internetadresse: https://www.ib-bauer.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§134 GWB).