Planungsleistungen Fernwärmeanbindungsleitung FUW/RUB

Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Erbringung vom Planungsleistungen zum Bau einer Fernwärmetransportleitung DN 400 in Bochum.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-28 Auftragsbekanntmachung
2019-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-18)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Postanschrift: Ostring 28
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 234960-3108 📞
E-Mail: ulrich.wilker@ewmr.de 📧
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.ewmr.de 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Fernwärmeanbindungsleitung FUW/RUB ewmr_C_BO_2018_4_Zuschlag
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung vom Planungsleistungen zum Bau einer Fernwärmetransportleitung DN 400 in Bochum.”

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung vom Planungsleistungen zum Bau einer Fernwärmetransportleitung DN 400 in Bochum. Die Fernwärmeleitung DN 400 soll es ermöglichen, Fernwärme aus...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-283381

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-13 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRY35W
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 057-132681 (2019-03-18)