Planungsleistungen Fernwärmeübergabestation

Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Planungsleistungen zur Errichtung einer Fernwärmebezugsstation mit einer thermischen Leistung von ca. 50 MW

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-19 Auftragsbekanntmachung
2019-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-18)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Postanschrift: Ostring 28
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulrich.wilker@ewmr.de 📧
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.ewmr.de 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Angebote Planungsleistungen Fernwärmeübergabestation ewmr_C_BO_2018_4_Zuschlag
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen zur Errichtung einer Fernwärmebezugsstation mit einer thermischen Leistung von ca. 50 MW.”

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Absicherung der FW-Versorgung im FUW-, RUB- Netzgebiet soll eine Fernwärmeübergabestation mit rd. 50 MW-thermischer Leistung (bei – 10 C...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 116-264584

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRY3ME
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 057-132686 (2019-03-18)