Planungsleistungen für den 6-streifigen Ausbau der B 27 zwischen AS Aich – AS Leinfelden-Echterdingen Nord

Regierungspräsidium Stuttgart

Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013 (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen),
— Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH) und Vorplanung (LPH) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-16 Auftragsbekanntmachung
2018-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben: — Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013 (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen), — Besondere Leistungen. Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH) und Vorplanung (LPH) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Industriestr. 5
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps 🌏
E-Mail: adrian.john@rps.bwl.de 📧
Telefon: +49 711904-14418 📞
Fax: +49 711904-14090 📠
URL der Dokumente: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-20 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 035-076428
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.1.4: Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
— Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013 (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen),
— Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH) und Vorplanung (LPH) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
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Geschätzter Gesamtwert: 850 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zwischen den Anschlussstellen (AS) Aich und Leinfelden-Echterdingen Nord. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
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Straßen bauliche Beschreibung:
Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt ca. 9,15 km. Beginn der Planungsstrecke: nördlich von Aichtal an der AS Aich am Zusammenschluss von B 27 und B 312, Ende der Planungsstrecke: nördlich von Echterdingen an der AS Leinfelden-Echterdingen Nord am südlichen Ende der AS Stuttgart Degerloch im Zuge der A 8.
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Varianten:
Aufgrund der teilweise sehr beengten Verhältnisse im Bereich von Echterdingen, Stetten und Bonlanden durch die westlich bzw. südlich angrenzende Bebauung, beschränkt sich die Variantenwahl auf einen asymmetrisch nördlichen/östlichen Ausbau, einen knappen asymmetrischen Ausbau in nördliche/ östliche Richtung, einen symmetrischen Ausbau sowie eine Kombination aus diesen. Die Trasse ist richtlinienkonform anzupassen und der Trassenkorridor ist beizubehalten. Die 4 vorhandenen teilplanfreien Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Netz sind zu überplanen und an die ausgebaute Trasse anzupassen. Dabei sind verschiedene Varianten unter Berücksichtigung der Zwangspunkte zu untersuchen.
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Planerische Beschreibung:
— Die Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen sowie zusätzlich die Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und optional den Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden,
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— Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
— Der 6-streifige, autobahnähnliche Ausbau der Bundesstraße mit einem Querschnitt RQ 36 ist als Vollausbau vorzusehen,
— Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 sind detaillierte schalltechnische Untersuchungen und eine Vordimensionierung der Lärmschutzeinrichtungen mit Voll- und Teilschutzkonzepten nach den Vorgaben der 16. BImSchV und unter Berücksichtigung der RLS-90 durchzuführen,
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— Die entwässerungstechnischen Einrichtungen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen sowie der kritischen Vorflutsituation neu zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der Regenklär- und Regenrückhaltebecken durchzuführen,
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— Vorhandene Zwangspunkte sind u.a. (Liste ist unvollständig):
–– die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung,
–– die teilweise dicht angrenzende Bebauung,
–– die planfestgestellte Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 im Bereich Echterdingen,
–– mehrere Naturdenkmäler und ein Landschaftsschutzgebiet,
–– die Nähe zum Stuttgarter Flughafen und die daraus resultierenden Auflagen für die Planung und den Bau,
–– verschiedene ober- und unterirdische Leitungen sowie,
–– die vorhandenen Brücken- und Tunnelbauwerke.
— Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen Fahrstreifen und Fahrbeziehungen realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
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Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 850 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Eine Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Zusätzliche Informationen:
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein (Ausschlusskriterium).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 5 000 000 EUR Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizulegen. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden,
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C) § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. M. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre,
D) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
E) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. M. § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu C) Das Mittel des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens netto 700 000 € betragen. Bei weniger als netto 700 000 € Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags wird die Bewerbung ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. M. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Angaben zur Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für Erfüllung der Dienstleistung verfügt,
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
H) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzobjekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, beauftragte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013 sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu G) Für die Umsetzung dieses Projektes sind mindestens 7 Mitarbeiter zwingend erforderlich. Bei weniger als 7 Mitarbeitern wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Zu H) Als Referenzprojekte anzugeben sind Außerortsstraßen:
— 2 BAB / autobahnähnliche Bundesstraßen als Referenzobjekte 1 und 2 ODER,
— 1 BAB / autobahnähnliche Bundesstraße als Referenzobjekt 1 und 2 Bundes-, Landes- oder Kreisstraße als Referenzobjekte 2 + 3.
Mit Leistungsende (=Abschluss der LPH 4) nach dem 31.12.2006 und es müssen die LPH 1 – 4 nach HOAI erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I) Die Planung ist digital durchzuführen. Der AG nutzt die Planungssoftware CARD/1. Falls der AN eine andere, jedoch gleichwertige Software verwendet, muss damit die Schnittstelle OKSTRA bedient werden können. Für den Datenaustausch werden der „Leitfaden Entwurf, Stand 04-2016“ und der „Leitfaden Vermessung, Stand 04-2016“ des Regierungspräsidiums Stuttgart vertraglich vereinbart.
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J) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesell. bürgerl. Rechts mit gesamtschuldn. Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
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K) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Referenzen unternehmen – Objektplanung Verkehrsanlagen: 340 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Gewichtung des Preises: 15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 44 – Straßenplanung
Dokumente URL: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragebeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht per E-Mail versendet.
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Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
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Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 035-076428 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben: — Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43, LP 1 + 2, optional LP 3 + 4, HOAI 2013 (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen), — besondere Leistungen. Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH) und Vorplanung (LPH) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
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Gesamtwert des Auftrags: 850 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370784
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 035-076428
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— besondere Leistungen.
das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zwischen den Anschlussstellen (AS) Aich und Leinfelden-Echterdingen Nord. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesstraße 27 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
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Straßenbauliche Beschreibung:
— die Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen sowie zusätzlich die Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und optional den Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden,
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— die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
— der 6-streifige, autobahnähnliche Ausbau der Bundesstraße mit einem Querschnitt RQ 36 ist als Vollausbau vorzusehen,
— die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 sind detaillierte schalltechnische Untersuchungen und eine Vordimensionierung der Lärmschutzeinrichtungen mit Voll- und Teilschutzkonzepten nach den Vorgaben der 16. BImSchV und unter Berücksichtigung der RLS-90 durchzuführen,
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— die entwässerungstechnischen Einrichtungen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen sowie der kritischen Vorflutsituation neu zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der Regenklär- und Regenrückhaltebecken durchzuführen,
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— Vorhandene Zwangspunkte sind u. a. (Liste ist unvollständig)
—— die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung,
—— die teilweise dicht angrenzende Bebauung,
—— die planfestgestellte Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 im Bereich Echterdingen,
—— mehrere Naturdenkmäler und ein Landschaftsschutzgebiet,
—— die Nähe zum Stuttgarter Flughafen und die daraus resultierenden Auflagen für die Planung und den Bau,
—— verschiedene ober- und unterirdische Leitungen sowie,
—— die vorhandenen Brücken- und Tunnelbauwerke,
— das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen Fahrstreifen und Fahrbeziehungen realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-21 📅
Name: BUNG Ingenieure AG
Postanschrift: Englerstraße 4
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6221306-0 📞
E-Mail: info@bung-ag.de 📧
Land: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.bung-ag.de 🌏
Name: Schimetta Consult ZT GmbH
Postanschrift: Landwiedstr. 23
Postort: Linz
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 732672282-0 📞
E-Mail: office@schimetta.at 📧
Land: Linz-Wels 🏙️
Internetadresse: http://www.schimetta.at 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 879 073 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 44 - Straßenplanung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 162-370784 (2018-08-22)