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Der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ Formblatt 133/333b-L/F oder der EEE erbracht werden.
Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
1) Referenzen des Büros mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren
Wichtung 60 %
Als Referenz gelten nur Planungsleistungen für die Ertüchtigung oder den Neubau von Schiffsschleusen für die Berufsschifffahrt über die geforderten Leistungsphasen und Leistungsbilder. In der Referenz sind die Leistungsbilder und Leistungsphasen zu benennen und vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Referenzen können sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften durch Teilreferenzen aus verschiedenen Objekten zusammensetzen. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Aufsummierung der Wertungspunkte jeder einzelnen Referenz mit anschließender Mittelwertbildung.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Referenz mit folgenden Leistungsbildern
— in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
— in der Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung,
— in der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung.
In allen Leistungsbildern sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nachzuweisen.
4 Punkte: Referenz mit folgenden Leistungsbilder
— in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
— in der Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung.
In allen Leistungsbildern sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nachzuweisen.
3 Punkte: Referenz mit folgenden Leistungsbilder
— in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
— in der Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung,
— in der Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung.
In allen Leistungsbildern sind die Leistungsphasen 2 bis 3 nachzuweisen.
2 Punkte: Referenz mit folgenden Leistungsbilder
— in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke,
— in der Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung.
In allen Leistungsbildern sind die Leistungsphasen 2 bis 3 nachzuweisen
1 Punkt: Referenz mit folgenden Leistungsbild
— in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Im Leistungsbild sind die Leistungsphasen 2 bis 3 nachzuweisen
(Mindestanforderung)
0 Punkte: keine Referenz in der Objektplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Über die Leistungsphasen 2 bis 3
2) Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre
Wichtung 20 %
Gewertet wird die Anzahl der Ingenieure die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Gewertet werden nur Beschäftigte mit folgenden Fachgebieten und folgender Zusammensetzung:
Pkt.1 Bauingenieurwesen / konstruktiver Ingenieurbau / Tragwerksplanung / Geotechnik
Pkt.2 Ingenieure auf dem Fachgebiet Stahlwasserbau
Pkt.3 Elektroingenieure (incl. Nachrichtentechnik) und Maschinenbauingenieure
Pkt.4 Ingenieur für Gebäudetechnik
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: ≥ 26 Beschäftigte
— Min. 15 Ingenieure gemäß Pkt.1,
— Min. 4 Ingenieure gemäß Pkt.2,
— Min. 5 Ingenieure gemäß Pkt. 3,
— Min. 2 Ingenieure gemäß Pkt. 4.
4 Punkte: 23 bis 25 Beschäftigte
— Min. 13 Ingenieure gemäß Pkt.1,
— Min. 4 Ingenieure gemäß Pkt.2,
— Min. 4 Ingenieure gemäß Pkt. 3,
— Min. 2 Ingenieure gemäß Pkt. 4.
3 Punkte: 21 bis 22 Beschäftigte
— Min. 12 Ingenieure gemäß Pkt.1,
— Min. 3 Ingenieure gemäß Pkt.2,
— Min. 4 Ingenieure gemäß Pkt. 3,
— Min. 2 Ingenieure gemäß Pkt. 4.
2 Punkte: 18 bis 20 Beschäftigte
— Min. 11 Ingenieure gemäß Pkt.1,
— Min. 3 Ingenieure gemäß Pkt.2,
— Min. 3 Ingenieure gemäß Pkt. 3,
— Min. 1 Ingenieure gemäß Pkt. 4.
1 Punkt: 15 bis 17 Beschäftigte (Mindestanforderung)
— Min. 9 Ingenieure gemäß Pkt.1,
— Min. 3 Ingenieure gemäß Pkt.2,
— Min. 2 Ingenieure gemäß Pkt. 3,
— Min. 1 Ingenieure gemäß Pkt. 4.
0 Punkte: ˂15 Ingenieure