In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die Etage 1. Untergeschoss zurzeit nicht ausgebaut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1 – Bettzimmer. Die BGF ist 1408 m, die Gesamtinvestitionskosten liegen bei 2, 28 000 000 EUR. Strukturell basiert die Planung auf der Basis der in den oberen Etagen ausgeführten Pflegestation. Es handelt sich um Planungsleistungen der Objektplanung für die Leistungsphasen 4-9. Die Ingenieurplanungsleistungen für die Lph 4 bis 9 HOAI soll unter Einhaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und unter Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: e-Vergabe 012
Kurze Beschreibung:
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die Etage 1. Untergeschoss zurzeit nicht ausgebaut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1 – Bettzimmer. Die BGF ist 1408 m
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die Etage 1. Untergeschoss zurzeit nicht ausgebaut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1 – Bettzimmer. Die BGF ist 1408 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-18 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 012-023125
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss am 16.2.2018 aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation“ aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 240 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die ursprünglich als Verwaltungsebene geplante Etage 1. Untergeschoss zu Zeit nicht ausgebaut worden. Das 1. Untergeschoss hat auf Grund der Bestandsstrukturen ebenerdige Anbindungen an das Gelände.
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die ursprünglich als Verwaltungsebene geplante Etage 1. Untergeschoss zu Zeit nicht ausgebaut worden. Das 1. Untergeschoss hat auf Grund der Bestandsstrukturen ebenerdige Anbindungen an das Gelände.
Das Gebäude hat einen Rücksprung im Bereich der Außenfassade um ca. 1 m. Dadurch reduziert sich die Grundfläche entsprechend.
Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1-Bettzimmer. Grundsätzlich ist die Struktur sehr wirtschaftlich bemessen und die Abstände in den 3-Bettzimmern entsprechen den Mindestmaßen. Dennoch wird mittelfristig davon ausgegangen, daß die Belegung der 3-Bettzimmer nur mit zwei Betten erfolgt. Strukturell basiert die Planung auf der Basis der in den oberen Etagen ausgeführten Pflegestation. Die Bettenzimmer sind an den Fassadenseiten untergebracht. Im Kernbereich befinden sich die notwendigen Nebenräume. Der Stützpunkt ist jedoch auf Grund statischer Vorgaben in den Bereich hinter den Aufzügen verortet worden. Ein weiteres Problem lag darin, daß im 2. Untergeschoss die komplette Elektroversorgung untergebracht ist. Durch die ursprünglich geplante Verwaltungsebene ist im 1. Untergeschoss nur eine lichte Höhe von 2,78 m vorhanden, so dass in der Ausführung in einzelnen Bereichen mit einer Abhanghöhe von ca. 2,30 m zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Entwurfsplanung konnte nur auf das vorhandene Brandschutzkonzept aus dem fertiggestellten C-Trakt zurückgegriffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung muss zwingend ein Brandschutzgutachter eingeschaltet werden.
Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1-Bettzimmer. Grundsätzlich ist die Struktur sehr wirtschaftlich bemessen und die Abstände in den 3-Bettzimmern entsprechen den Mindestmaßen. Dennoch wird mittelfristig davon ausgegangen, daß die Belegung der 3-Bettzimmer nur mit zwei Betten erfolgt. Strukturell basiert die Planung auf der Basis der in den oberen Etagen ausgeführten Pflegestation. Die Bettenzimmer sind an den Fassadenseiten untergebracht. Im Kernbereich befinden sich die notwendigen Nebenräume. Der Stützpunkt ist jedoch auf Grund statischer Vorgaben in den Bereich hinter den Aufzügen verortet worden. Ein weiteres Problem lag darin, daß im 2. Untergeschoss die komplette Elektroversorgung untergebracht ist. Durch die ursprünglich geplante Verwaltungsebene ist im 1. Untergeschoss nur eine lichte Höhe von 2,78 m vorhanden, so dass in der Ausführung in einzelnen Bereichen mit einer Abhanghöhe von ca. 2,30 m zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Entwurfsplanung konnte nur auf das vorhandene Brandschutzkonzept aus dem fertiggestellten C-Trakt zurückgegriffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung muss zwingend ein Brandschutzgutachter eingeschaltet werden.
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann gegebenenfalls verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss am 16.2.2018 aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation“ aufgeführten Downloadlink anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Maas-Klinikum;
Mauerfeldchen 25;
52146;
Würselen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in berechtigt.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 (sofern für 2017 vorliegend, sonst für die Jahre 2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines.
Vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2015, 2016, 2017 (sofern für 2017 vorliegend, sonst für die Jahre 2014, 2015, 2016) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2015, 2016, 2017 (sofern für 2017 vorliegend, sonst für die Jahre 2014, 2015, 2016) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angabe von Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) für Gebäude des Gesundheitswesens.
Zu 2: Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es müssen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) für Gebäude des Gesundheitswesens gem. HOAI erbracht worden sein,
— Das Referenzprojekt wurde nach dem 1.1.2010 fertiggestellt (Zeitpunkt der Fertigstellung = Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherren).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und 2 500 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 3-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden.
Sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer Niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.
III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Unzulässig,soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10. Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10. Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6.Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6.Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen.
Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 012-023125 (2018-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die Etage 1. Untergeschoss zurzeit nicht ausgebaut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1- Bettzimmer. Die BGF ist 1 408 m
In dem bereits fertiggestellten Gebäude C-Trakt ist die Etage 1. Untergeschoss zurzeit nicht ausgebaut. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen soll das 1. Untergeschoss jetzt als Pflegestation mit 44 Betten ausgestattet werden. Es entstehen elf 3-Bettzimmer, fünf 2-Bettzimmer und ein 1- Bettzimmer. Die BGF ist 1 408 m
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss am 16.2.2018 Aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation“ aufgeführten Downloadlink Anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude hat einen Rücksprung im Bereich der Außenfassade um ca. 1,0 m. Dadurch reduziert sich die Grundfläche entsprechend.
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss am 16.2.2018 Aufgenommen und inkl. deren Beantwortung unter dem in „I.3) Kommunikation“ aufgeführten Downloadlink Anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Maas-Klinikum
Mauerfeldchen 25
52146 Würselen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt
Erkennen und vermeiden typischer Risiken und Fehlerquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Struktur der Ablauforganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18,00 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27,00 %
Gewichtung des Preises: 30,00 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-30 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
2) Ein Teil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase wird nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43YSDS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.