Beschreibung der Beschaffung
Planung des vierstreifigen Ausbaus der B 10 zwischen Enzweihingen und S-Zuffenhausen (A 81)
Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Enzweihingen und der Anschlussstelle (AS) Stuttgart-Zuffenhausen (A 81). Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen vierstreifigen Ausbau der B 10 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Vorentwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung:
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 12,5 km.
Beginn der Planungsstrecke: östl. der Ortslage Enzweihingen, Einmündung der K 1685 in die B 10.
Ende der Planungsstrecke: östlich der Ortslage Münchingen, AS Müllerheim.
Varianten:
Aufgrund der teilweise sehr beengten Verhältnisse durch die nördlich und südlich angrenzende Bebauung, sind bis zu vier Varianten mit Kombinationen aus asymmetrischen und/oder symmetrischen Ausbauformen zu erarbeiten. Festpunkte bei der Variantenausarbeitung sind u. a. die abgestimmten Vorzugsvarianten der Pulverdinger Kreuzung und der AS Müllerheim. Die Trasse ist richtlinienkonform zu konstruieren und der Trassenkorridor beizubehalten. Die vorhandenen Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Netz sind mit teilplanfreien Lösungen zu überplanen und an die ausgebaute Trasse anzupassen. Das aus dem Verkehrsgutachten resultierende Anschlussstellenkonzept ist mit einzubeziehen.
Planerische Beschreibung:
— Die Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen sowie zusätzlich die Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen sollen entsprechend der bei Vertragsabschluss geltenden HOAI nach den Leistungsphasen 1+2 und optional den Leistungsphasen 3+4 beauftragt werden,
— Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
— Der vierstreifige, autobahnähnliche Ausbau der Bundesstraße mit einem Querschnitt RQ 28 ist als Vollausbau vorzusehen,
— Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 sind detaillierte schalltechnische Untersuchungen und eine Vordimensionierung der Lärmschutzeinrichtungen mit Voll- und Teilschutzkonzepten nach den Vorgaben der 16. BImSchV und unter Berücksichtigung der RLS-90 durchzuführen,
— Die entwässerungstechnischen Einrichtungen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen sowie der kritischen Vorflutsituation neu zu konzipieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Bereits in Lph 2 ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und eine Vordimensionierung der Regenklär- und Regenrückhaltebecken durchzuführen,
— Vorhandene Zwangspunkte sind u. a. (Liste nicht abschließend):
—— die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung,
—— die teilweise dicht angrenzende Bebauung von Schwieberdingen, Schönbühlhof, Müllerheim und einigen Kleingartenanlagen,
—— die in der Planfeststellung befindliche OU Enzweihingen,
—— die fortgeschrittenen Planungen zur Pulverdinger Kreuzung (L 1136/L 1138) und der AS Müllerheim,
—— mehrere Naturdenkmäler und Biotope im Nahbereich, 2 Landschaftsschutzgebiete, ein FFH-Gebiet an der Glems und 2 Wasserschutzgebiete der Zone IIIA/B,
—— eine (Baustoff-)Deponie zwischen Schwieberdingen und Schönbühlhof,
—— verschiedene ober- und unterirdische Leitungen sowie
—— die vorhandenen Brückenbauwerke, insbes. das Glemstalviadukt.
— Das Bauvorhaben muss unter Aufrechterhaltung aller vorhandenen Fahrstreifen und Fahrbeziehunge realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrstreifen etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.