Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der BRD den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen Enzweihingen und der Anschlussstelle (AS) Stuttgart-Zuffenhausen (A 81). Ziel ist es, eine genehmi-gungsfähige Planung unter Abwägung aller relevanten Kriterien für einen 4-streifigen Ausbau der B 10 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu sind umweltfachliche Beiträge zu den jeweiligen Planungsphasen gemäß derzeit gültigen Richtlinien zum Planungsprozess und für die Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE), Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS), Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplaneri-schen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag (Schlussbericht Dezember 2013) zu erstellen.
Straßenbau. Beschreibung:
Gesamtlänge Planungsstrecke: rd. 12,5 km.
Beginn der Planungsstrecke: östl. der Ortslage Enzweihingen, Einmündung der K 1685 in die B 10.
Ende der Planungsstrecke: östl. der Ortslage Münchingen, AS Müllerheim.
Varianten:
Aufgrund der teilweise sehr beengten Verhältnisse durch die nördl. und südl. angrenzende Bebauung, werden bis zu 4 Varianten mit Kombinationen aus asymm. und/oder symm. Ausbauformen erarbeitet. Der Trassenkorridor wird beibehalten. Die vorhandenen Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Netz werden mit teilplanfreien Lösungen überplant und an die ausgebaute Trasse angepasst.
Planerische Beschreibung:
— Die faun. Leistungen sind fachgerecht in der Kartierperiode 2019 zu erbringen. Die Arten bzw. Artengruppen Brutvögel (Revierkartierung, Horstkartierung und Rastvogelkartierung), Haselmaus, Fledermäuse (Transektkartierung, Horchboxuntersuchung und optional Netzfang), Amphibien (Laichgewässer, künstliche Verstecke, Wasserfallen und Amphibienfangzaun), Reptilien (Sichtbe-obachtung), Fische und Rundmäuler (Habitatstrukturkartierung und optional Elektrobefischung), Tag- und Nachtfalter (Spanische Flagge und Transektkartierung Tagfalter allgemeiner Planungsre-levanz), Xylobionte Käfer (Strukturkartierung, optional Brutbaumuntersuchung Hirschkäfer und Juchtenkäfer/Eremit), Libellen (Grüne Flussjungfer) und optional Schnecken und Muscheln (Absu-chen des Gewässergrunds nach Großmuscheln) sind im Gelände zu erfassen, auszuwerten und teilweise nach zu bestimmen. Die erhobenen Informationen sollen anschließend in einem Kartier-bericht dokumentiert werden,
— Die Biotoptypenkartierung soll ebenfalls in der Kartierperiode 2019 durchgeführt werden. Entspre-chend dem Biotopschlüssel Baden-Württembergs ist eine flächendeckende Biotoptypen- und Nutzungskartierung innerhalb des Planungsraumes durchzuführen. Die wertgebenden floristischen Arten, um die typische Ausprägung eines Biotoptyps zu belegen, sind aufzunehmen. Zusätzlich sollen Pflanzenarten nach Anhang II FFH-RL, gesetzlich geschützten Biotope und FFH – Lebens-raumtypen erfasst werden,
— Die UVS ist im Zeitraum von 09/2019 bis 05/2020 im iterativen Prozess zusammen mit der stra-ßenplanerischen Variantenuntersuchung zu erstellen,
— Für das FFH-Gebiet „Strohgäu und unteres Enztal“ ist eine FFH-VP durchzuführen. Zusätzlich soll das Abbruchkonzept des Glemstalviadukts aus naturschutzfachl. Sicht bewertet und abgestimmt werden,
— Auf Grundlage der Faunistischen Leistungen ist ein ASB mit Maßnahmenkonzept zu erarbeiten,
— Der LBP ist für die Vorzugsvariante zu erstellen,
— Die umweltfachl. Beiträge sind entsprechend den akt. Umwelt- und Naturschutzgesetzen zu erstel-len,
— Vorhandene Zwangspunkte sind u. a.:
—— die Ergebnisse der faun. Planungsraumanalyse (Text und Pläne),
—— mehrere Naturdenkmäler und Biotope im Nahbereich, 2 Landschaftsschutzgebiete, ein FFH-Gebiet an der Glems und 2 Wasserschutzgebiete der Zone IIIA/B sowie,
—— eine (Baustoff-)Deponie zwischen Schwieberdingen und Schönbühlhof.