Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hansestadt Warburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 28
Postort: Warburg
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Ulrich Klare
E-Mail: u.klare@warburg.de📧
Region: Höxter🏙️
URL: http://www.warburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen für die Baumaßnahme „Anbindung des Industriegebietes GI Oberer Hilgenstock an die Ostwestfalenstraße (B 252)“
015-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Mehr anzeigen
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 147000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 217600.57
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Höxter🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— für die Leistungsphasen 2 bis 7: Sitz des Auftragnehmers,
— für die Leistungsphasen 8 und 9: Hansestadt Warburg, Ort der Baumaßnahme.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Maßnahme sind wie folgt zu beschreiben:
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens wurde der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Maßnahme sind wie folgt zu beschreiben:
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens wurde der Flächennutzungsplan der Hansestadt Warburg einer 14. Änderung unterzogen. Weiterhin wurde auf Grundlage dieser Änderung des Flächennutzugsplans der Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „ Warburg Nord – Warburg West“ im Parallelverfahren aufgestellt.
Am 23.11.2016 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Genehmigung wurde am 10.12.2016 öffentlich bekannt gemacht, damit trat die 14. Änderung des FNP in Kraft. Am 24.12.2016 folgte die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „Warburg Nord – Warburg West“, womit dieser in Kraft trat.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektverantwortlichen und des Teams (je zur Hälfte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente der internen Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente zur Überwachung/Sicherung der Planausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu unter II.2.5) mitgeteilten qualitativen Wertungskriterien werden unter VI.3) weitere Einzelheiten mitgeteilt, die das Punktespektrum sowie die mit den...”
Zusätzliche Informationen
Zu unter II.2.5) mitgeteilten qualitativen Wertungskriterien werden unter VI.3) weitere Einzelheiten mitgeteilt, die das Punktespektrum sowie die mit den Wertungspunkten verbundenen Anforderungen erläutern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-142718
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planungsleistungen für die Baumaßnahme "Anbindung des Industriegebietes GI Oberer Hilgenstock an die Ostwestfalenstraße (B 252)"”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergmeinschaft Volmer / Laudage
Postanschrift: Hüffertstraße 62, Landfurt 54
Postort: Warburg
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Höxter🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 147 930 💰
“1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2))...”
1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2)) bearbeiten, wenn sie spätestens am 20.04.2018 gestellt bzw. gegeben werden. Für später eingehende Fragen und Hinweise kann das nicht gewährleistet werden.
2. Die unter II.2.5) mitgeteilten Zuschlagskriterien werden wie folgt näher erläutert:
Für jedes Kriterium werden 0 – 4 Punkte vergeben. Jedes Wertungskriterium wird mit dem jeweiligen Gewichtungsmaßstab multipliziert. Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der einzelnen Produkte der Wertungskriterien.
Für das Preiskriterium gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung von drei Stellen nach dem Komma).
Die Zuerkennung der Punkte folgt in den nicht-preisbezogenen Qualitätskriterien den folgenden Bewertungsinhalten:
0 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden verfehlt,
1 Punkt: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden nur mit Einschränkungen erfüllt,
2 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden voraussichtlich erfüllt,
3 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden sehr gut und mit hoher Sicherheit erfüllt,
4 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden optimal erfüllt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen -
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.4.1)
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 133-303444 (2018-07-11)