Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben. Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 015-2018
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Warburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 28
Postleitzahl: 34414
Postort: Warburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.warburg.de🌏
E-Mail: u.klare@warburg.de📧
URL der Dokumente: http://www.warburg.de/download-fb-ii-ausschreibungsunterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-31 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 064-142718
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Zu unter II.2.5) mitgeteilten qualitativen Wertungskriterien werden unter VI.3) weitere Einzelheiten mitgeteilt, die das Punktespektrum sowie die mit den Wertungspunkten verbundenen Anforderungen erläutern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Die Hansestadt Warburg wird auf einer Fläche von 90 ha ein neues Industriegebiet mit der Bezeichnung „GI Oberer Hilgenstock“ realisieren. Das Gebiet ist im Landesentwicklungsplan ausgewiesen, ein F-Plan und ein B-Plan sind aufgestellt worden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI, die sich auf die verkehrliche Anbindung des GI-Gebietes an die Ostwestfalenstraße (B 252) beziehen. Bislang besteht für das neue Industriegebiet keine ausreichende Anbindung an das Industriegebiet „Lütkefeld“ und die übergeordneten Straßen B 7, B 252 und die A 44. Mit dem Neubau einer Verbindungsstraße soll eine erhebliche Verbesserung für die vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete erreicht werden – verbunden mit einem besonderen Anreiz für die Neuansiedlung und Erweiterung von Betrieben.
Der Erläuterungsbericht sowie Lagepläne aus dem Bauleitplanverfahren können über den unter I.3) genannten Zugang heruntergeladen werden.
Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Maßnahme sind wie folgt zu beschreiben:
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens wurde der Flächennutzungsplan der Hansestadt Warburg einer 14. Änderung unterzogen. Weiterhin wurde auf Grundlage dieser Änderung des Flächennutzugsplans der Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „ Warburg Nord – Warburg West“ im Parallelverfahren aufgestellt.
Zur planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens wurde der Flächennutzungsplan der Hansestadt Warburg einer 14. Änderung unterzogen. Weiterhin wurde auf Grundlage dieser Änderung des Flächennutzugsplans der Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „ Warburg Nord – Warburg West“ im Parallelverfahren aufgestellt.
Am 23.11.2016 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Genehmigung wurde am 10.12.2016 öffentlich bekannt gemacht, damit trat die 14. Änderung des FNP in Kraft. Am 24.12.2016 folgte die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „Warburg Nord – Warburg West“, womit dieser in Kraft trat.
Am 23.11.2016 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Genehmigung wurde am 10.12.2016 öffentlich bekannt gemacht, damit trat die 14. Änderung des FNP in Kraft. Am 24.12.2016 folgte die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Warburg Nr. 32 „Warburg Nord – Warburg West“, womit dieser in Kraft trat.
Zusätzliche Informationen:
Zu unter II.2.5) mitgeteilten qualitativen Wertungskriterien werden unter VI.3) weitere Einzelheiten mitgeteilt, die das Punktespektrum sowie die mit den Wertungspunkten verbundenen Anforderungen erläutern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— für die Leistungsphasen 2 bis 7: Sitz des Auftragnehmers,
— für die Leistungsphasen 8 und 9: Hansestadt Warburg, Ort der Baumaßnahme.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Art der erlaubten Berufsausübung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bestbieter wird nach § 9 TVgG NRW aufgefordert, die folgenden Verpflichtungserklärungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen abzugeben, die Bedingung für die Zuschlagserteilung sind:
— Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung (Formular EU 523),
— Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie (Formular EU 525).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:10
Ort des Eröffnungstermins: Die unter I.1. bezeichnete Stelle
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektverantwortlichen und des Teams (je zur Hälfte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente der internen Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente zur Überwachung/Sicherung der Planausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 30 %
1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2)) bearbeiten, wenn sie spätestens am 20.4.2018 gestellt bzw. gegeben werden. Für später eingehende Fragen und Hinweise kann das nicht gewährleistet werden;
1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2)) bearbeiten, wenn sie spätestens am 20.4.2018 gestellt bzw. gegeben werden. Für später eingehende Fragen und Hinweise kann das nicht gewährleistet werden;
2. Die unter II.2.5) mitgeteilten Zuschlagskriterien werden wie folgt näher erläutert:
Für jedes Kriterium werden 0 – 4 Punkte vergeben. Jedes Wertungskriterium wird mit dem jeweiligen Gewichtungsmaßstab multipliziert. Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der einzelnen Produkte der Wertungskriterien.
Für das Preiskriterium gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung von 3 Stellen nach dem Komma).
Für das Preiskriterium gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung von 3 Stellen nach dem Komma).
Die Zuerkennung der Punkte folgt in den nicht-preisbezogenen Qualitätskriterien den folgenden Bewertungsinhalten:
0 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden verfehlt,
1 Punkt: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden nur mit Einschränkungen erfüllt,
2 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden voraussichtlich erfüllt,
3 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden sehr gut und mit hoher Sicherheit erfüllt,
4 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden optimal erfüllt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster – Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://brms.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 064-142718 (2018-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 147 930 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Name: Bietergmeinschaft Volmer / Laudage
Postanschrift: Hüffertstraße 62, Landfurt 54
Postort: Warburg
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland 🇩🇪 Höxter
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 147 930 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2)) bearbeiten, wenn sie spätestens am 20.04.2018 gestellt bzw. gegeben werden. Für später eingehende Fragen und Hinweise kann das nicht gewährleistet werden.
1. Fragen und Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe (siehe IV.2.2)) bearbeiten, wenn sie spätestens am 20.04.2018 gestellt bzw. gegeben werden. Für später eingehende Fragen und Hinweise kann das nicht gewährleistet werden.
Für das Preiskriterium gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung von drei Stellen nach dem Komma).
Für das Preiskriterium gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung von drei Stellen nach dem Komma).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,