Aufgrund einer Bieteranfrage wurde die Anlage 2.1 Honorarermittlung Grundleistungen angepasst. Für die Anlagengruppen 3 und 8 wurde die Honorarzone geändert. Es ist nunmehr mit der Honorarzone III und nicht wie zuvor mit der Honorarzone II zu kalkulieren. Es werden die Dokumente 02_Angebotsformular (überarbeitete Kennzettel), 03_Zuschlagskriterien (korrigierte Angabe bzgl. der Honorarzonen) und Anlage 2.1 zum Planervertrag – Honorarermittlung Grundleistung (Anpassung bzgl. der Honorarzonen) überarbeitet zur Verfügung gestellt.
Da es sich um eine Änderung handelt, welche einen Einfluss auf die Kalkulation hat, muss auch die Fristsetzung zur Einreichung der Angebote gemäß § 20 Abs. 3 VgV verlängert werden. Hiermit wird mitgeteilt, dass der neue Termin zur Einreichung der Angebote der 21.3.2018 um 9.00 Uhr ist.
Die Adresse für die Abgabe der Angebote bleibt unverändert.