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Die nach Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehenen Bieter werden aufgefordert, Erklärungen nach den § 3, 4 und 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke sind auf folgender Internetseite einsehbar: https://
www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw. Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW“ sowie die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ Bestandteil des Vertrages.